Urlaubskilometer sind privat

Ein Geschäftsführer einer GmbH fuhr mit seinem Firmenwagen zu seinem Urlaubsort in Italien. Während seines Urlaubs fuhr er zu einer nahe gelegenen Fabrik, wo er eine Maschine für seine GmbH inspizierte.

Das Berufungsgericht Amsterdam entscheidet, dass nur die Kilometer zwischen der Urlaubsadresse und der besuchten Fabrik als geschäftlich zu betrachten sind. Die Kilometer zwischen dem Wohnsitz des Geschäftsführers und der Urlaubsadresse gelten als private Kilometer. Dies ist nur dann anders, wenn diese Kilometer nicht (oder nicht in diesem Umfang) von jemandem zurückgelegt worden wären, der nicht wie der Geschäftsführer in einem Arbeitsverhältnis steht, sich aber in Bezug auf Einkommen, Vermögen und Familie in der gleichen Situation befindet.

Nach Ansicht des Gerichts ist dies nicht der Fall, da es allgemein bekannt ist, dass Wintersporturlaube an der Tagesordnung sind. Es ist auch allgemein bekannt, dass die Wintersportorte mehr als 250 Kilometer von den Niederlanden entfernt sind, so dass die Grenze von 500 privaten Kilometern nach oben und unten überschritten wird.

 

(Berufungsgericht Amsterdam 18-9-2014, Nr. 13/00129)

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