
Die Ministerium für Soziales und Arbeit (SZW) hat kürzlich eine Informationsblatt Es wurde ein Artikel über die Aufteilung von Urlaubstagen veröffentlicht. Dass Arbeitnehmer ihre Urlaubstage mit ihren Kollegen aufteilen, ist nichts Neues, kommt in der Praxis jedoch noch nicht allzu häufig vor.
Etwas, das dem Teilen von Urlaubstagen ähnelt, ist das Spenden von Urlaubstagen oder Überstunden für einen guten Zweck.
Urlaub aufteilen
Die Idee des geteilten Urlaubs entsteht oft, wenn ein Arbeitnehmer einspringen muss, um ein krankes Kind, einen kranken Partner oder pflegebedürftige Eltern zu betreuen (informelle Pflege). Wenn der Urlaub und alle Möglichkeiten für Sonder- oder außerordentlichen Urlaub für diesen Arbeitnehmer ausgeschöpft sind, möchten Kollegen helfen, indem sie einen Teil ihres Urlaubs opfern, um ihrem pflegebedürftigen Kollegen zusätzlichen Urlaub zu ermöglichen.
Die Arbeitgeber entscheiden selbst, ob sie die Aufteilung des Urlaubs in ihrem Unternehmen ermöglichen. Es empfiehlt sich, den Betriebsrat oder ein anderes Mitbestimmungsgremium in die diesbezüglichen Überlegungen einzubeziehen.
Arbeitnehmer dürfen in keiner Weise dazu verpflichtet werden, ihren Urlaub mit ihren Kollegen zu teilen.
Im Factsheet wird darauf hingewiesen, dass die Aufteilung des Urlaubs auf verschiedene Weise gestaltet werden kann. Wenn jedoch nicht die Variante “eine Stunde für eine Stunde” gewählt wird, wird empfohlen, die Auswirkungen vorab mit dem Finanzamt abzustimmen. Mit dieser Variante ist gemeint, dass ein Arbeitnehmer 1 Stunde opfert, um dafür 1 Stunde (zusätzlichen) Urlaub von einem Kollegen zu erhalten, unabhängig von Funktion, Gehaltsstufe oder Lohnniveau.
Gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaubsdauer
Der gesetzliche Urlaubsanspruch, auf den jeder Arbeitnehmer Anspruch hat, beträgt jährlich das Vierfache der im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Ein Arbeitnehmer, der Vollzeit (also 5 Tage pro Woche) arbeitet, hat somit Anspruch auf 4 * 5 = 20 Urlaubstage pro Jahr. Dieses gesetzliche Minimum darf aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen in keiner Weise eingeschränkt werden. Diese gesetzlichen Urlaubstage darf ein Arbeitnehmer daher auch nicht mit Kollegen teilen.
Neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch gewährt der Tarifvertrag oder der individuelle Arbeitsvertrag in der Regel Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. Diese über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Urlaubstage dürfen für den Urlaubstausch mit Kollegen genutzt werden. Darüber hinaus können beispielsweise Überstunden eingesetzt werden, um einem Kollegen, der pflegende Angehörige betreut, zusätzlichen Urlaub zu ermöglichen.
Urlaubsarten
Neben den oben genannten gesetzlichen und übergesetzlichen Urlaubstagen gibt es in den Niederlanden noch verschiedene Arten von bezahltem und unbezahltem Urlaub.
- Mutterschafts- und Geburtsurlaub
- Mutterschaftsurlaub
- Elternzeit
- Adoptions- oder Pflegeurlaub
- Pflegeurlaub (lang- und kurzfristiger)
- Notfallurlaub
Dem Factsheet zufolge kann Urlaub nur dann aufgeteilt werden, wenn alle diese Urlaubsarten nicht ausreichen.
