Letzte Woche hat der Oberste Gerichtshof Urteil im Uber-Fall gefällt. Dieses Urteil wurde mit Spannung erwartet.
Deliveroo-Urteil
Im Urteil Deliveroo hat dem Obersten Gerichtshof den Prüfungsrahmen dargelegt, anhand dessen festgestellt werden muss, ob ein Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis steht oder als Selbstständiger (ZZP-er) tätig ist. Dieser Prüfungsrahmen umfasst die folgenden 9 Kriterien:
- die Art und Dauer der Arbeiten;
- die Art und Weise, wie die Arbeitsaufgaben und die Arbeitszeiten festgelegt werden;
- die Einbindung der Arbeit und der Person, die die Tätigkeiten ausführt, in die Organisation und die Betriebsführung desjenigen, für den die Tätigkeiten ausgeführt werden;
- ob eine Verpflichtung besteht, die Arbeit persönlich auszuführen, oder nicht;
- die Art und Weise, wie die vertragliche Regelung des Verhältnisses zwischen den Parteien zustande gekommen ist;
- die Art und Weise, wie die Vergütung festgelegt und ausgezahlt wird;
- die Höhe dieser Vergütungen;
- die Frage, ob derjenige, der die Arbeiten ausführt, dabei ein wirtschaftliches Risiko eingeht;
- Von Bedeutung kann auch sein, ob sich die Person, die die Tätigkeiten ausübt, im Wirtschaftsverkehr als Unternehmer verhält oder verhalten kann, beispielsweise beim Aufbau eines Rufs, bei der Akquise, im Hinblick auf die steuerliche Behandlung sowie unter Berücksichtigung der Anzahl der Auftraggeber, für die er arbeitet oder gearbeitet hat, und der Dauer, für die er sich in der Regel an einen bestimmten Auftraggeber bindet.
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass diese Kriterien abhängig von alle Umstände des Falles im Zusammenhang miteinander müssen betrachtet werden (ganzheitlicher Ansatz). Die Bedeutung, die einer Vertragsklausel zukommt, hängt unter anderem davon ab, inwieweit die Klausel für den Arbeitnehmer tatsächlich von Bedeutung ist.
Uber
Im Uber-Urteil geht es darum, inwieweit Kriterium 9 – inwieweit sich der Arbeitnehmer im Wirtschaftsverkehr wie ein Unternehmer verhält – bei der Abwägung berücksichtigt wird. Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass Kriterium 9 bei der Abwägung nicht mehr Gewicht hat als die übrigen acht Kriterien.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Tatsache, dass sich ein Arbeitnehmer wie ein Unternehmer verhält, unmittelbar und in vollem Umfang in die Abwägung einfließt, ob die Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder als Selbstständiger ausgeübt wird. Wenn sich der Arbeitnehmer tatsächlich wie ein Unternehmer verhält, wird die Entscheidung zugunsten der Selbstständigkeit schneller fallen.
Gesetzesentwurf VBAR
Die große Frage ist, ob der Gesetzgeber den Gesetzentwurf VBAR im Anschluss an das Uber-Urteil anpassen wird. In diesem Gesetzentwurf ist das Element der Selbstständigkeit nämlich nur dann von Bedeutung, wenn anhand der übrigen Kriterien keine eindeutige Schlussfolgerung hinsichtlich der (Nicht-)Selbstständigkeit eines Arbeitnehmers gezogen werden kann. Dies scheint im Widerspruch zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Uber-Fall zu stehen. Wir beschreiben den Gesetzentwurf VBAR in unserem Artikel Änderungen der Vorschriften für Selbstständige.
