Unruhe unter den Selbstständigen!

Unruhe unter Selbstständigen (ZZP) – VAR – VWGNijhof

Man muss nicht allzu lange im Internet suchen, um festzustellen, dass unter den Selbstständigen in den Niederlanden große Unruhe herrscht. Was ist der Grund dafür? Die Abschaffung der VAR (Erklärung zum Arbeitsverhältnis), die auf der Grundlage des inzwischen im Staatsanzeiger veröffentlichten Gesetzentwurfs zur Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen (DBA) am 1. Mai 2016 in Kraft tritt. Siehe auch unseren Artikel Die Geschichte hinter dem VAR.

Auftraggeber

Diese Unsicherheit herrscht nicht nur unter den Selbstständigen, sondern sicherlich auch unter ihren Auftraggebern. Durch die Abschaffung der VAR sind diese Unternehmer gezwungen, die mit dem Einsatz von Arbeitskräften in ihrem Unternehmen verbundenen Risiken erneut zu erfassen, einzuschätzen und anschließend abzuwägen, wie diese Risiken bestmöglich in einem akzeptablen Rahmen gehalten werden können.

Diese Analyse der mit dem Arbeitseinsatz verbundenen Risiken könnte in vielen Unternehmen dazu führen, dass sich Unternehmer gezwungen sehen, den für die Kontinuität so wichtigen flexiblen Personalbestand ihres Unternehmens anders zu gestalten. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen. Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit, dass dies infolge der Abschaffung der VAR zu Lasten der Selbstständigen ohne Festanstellung geht, als ziemlich hoch ein.

Übrigens scheint dies zumindest teilweise auch die Absicht der Regierung zu sein. Der wichtigste Grund für die Abschaffung der VAR ist nämlich, die Spreu vom Weizen zu trennen. Mit anderen Worten: dass die Scheinselbstständigen (die Spreu) von den wirklich selbstständigen Freiberuflern (der Weizen) getrennt werden. Dabei lassen wir gerne offen, wann Freiberufler als Scheinselbstständige anzusehen sind.

Weniger Selbstständige

Die gesamte Maßnahme dürfte jedoch zweifellos zu einem Rückgang der Zahl der in den Niederlanden tätigen Selbstständigen ohne Festanstellung führen. Das Instrument, mit dem die Regierung dieses Ziel zu erreichen versucht, besteht darin, den Auftraggeber mitverantwortlich für die Beurteilung zu machen, ob die beauftragten Selbstständigen ohne Festanstellung tatsächlich als solche einzustufen sind. Als Orientierungshilfe werden vom Finanzamt genehmigte (Muster-)Verträge zur Verfügung gestellt; sollte sich jedoch im Nachhinein herausstellen, dass nicht tatsächlich gemäß diesem (Muster-)Vertrag gearbeitet wurde, werden nachträglich Steuern und Sozialabgaben erhoben. Diese Rechnung wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, der möglicherweise einen Teil davon von den Selbstständigen zurückfordern kann.

Parlamentsanfragen

Die Abgeordneten der Zweiten Kammer Mei Li Vos und Groot haben Parlamentsanfragen die an Staatssekretär Wiebes vom Finanzministerium bezüglich der Unruhe unter Selbstständigen ohne Angestellte gerichtet wurden. Die Antwort auf die meisten dieser Fragen liegt jedoch, wie wir vermuten, auf der Hand. Diese Antworten hat die Steuerbehörde nämlich bereits in einem Factsheet in dem uns die Behörde glauben machen will, dass alles noch immer ganz einfach ist. Die nächste Zeit wird zeigen, ob das tatsächlich der Fall ist.

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