Uneinbringliche Forderungen und Mehrwertsteuer

Wenn Forderungen uneinbringlich sind, kann die abgeführte Mehrwertsteuer beim Finanzamt zurückgefordert werden. Welche Regeln gelten dafür?

Rechnungssystem

Die meisten Unternehmer führen die auf ihre Leistungen fällige Mehrwertsteuer nach dem Rechnungsstellungsprinzip ab. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer in dem Zeitraum abzuführen ist, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Oft muss die Mehrwertsteuer daher früher abgeführt werden, als der Schuldner den Rechnungsbetrag bezahlt hat.

Unternehmer, die das Kassensystem anwenden, haben dieses Problem nicht. Sie führen die Mehrwertsteuer in dem Zeitraum ab, in dem der Schuldner sie bezahlt. Das Kassensystem muss von einer Reihe von betroffene Sektoren (die übrigens auf die Anwendung des Kassensystems verzichten können). Andere Unternehmer können sich für das Kassensystem entscheiden, sofern sie ihre Lieferungen und Dienstleistungen (nahezu) ausschließlich an Nichtunternehmer erbringen. Das Kassensystem gilt nur in Bezug auf die abzuführende Mehrwertsteuer.

Uneinbringliche Forderungen

Wenn der Rechnungsbetrag vom Schuldner nicht (oder nicht vollständig) beglichen wird, ist es nicht angemessen, dass dennoch die volle Mehrwertsteuer fällig wird. Deshalb sieht die Gesetz In dieser Situation besteht ein Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer. Der Anspruch auf Erstattung entsteht zu dem Zeitpunkt, zu dem:

  • endgültig feststeht, dass der Schuldner nicht zahlt;
  • jedenfalls aber nach Ablauf eines Jahres, nachdem die Entschädigung fällig geworden ist.

Die Erstattung wird in der Umsatzsteuererklärung des Zeitraums ausgewiesen, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. Wird später festgestellt, dass ein Erstattungsanspruch besteht, sind die Vorschriften für die nachträgliche Umsatzsteuererklärung anzuwenden. Sofern und soweit der Schuldner später doch noch zahlt, ist die zurückerhaltene Umsatzsteuer nachträglich zu entrichten.

Bezahlen

Der Rechnungsbetrag wird natürlich beglichen, wenn der Schuldner einen Geldbetrag überweist. Dies gilt aber auch bei Barzahlung oder einer Gegenleistung in Form von Sachleistungen. Eine in der Praxis nicht immer beachtete Zahlungsweise ist die Umwandlung der Forderung in ein Darlehen. Wird das Darlehen anschließend nicht (vollständig) zurückgezahlt, besteht kein Anspruch mehr auf Erstattung der Mehrwertsteuer.

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