Uneinbringliche Forderungen: Erstattung der Mehrwertsteuer

Uneinbringliche Mehrwertsteuerforderungen VWGNijhof

VORSICHT! die im nachstehenden Artikel beschriebene Gesetzesänderung ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Sie können alles darüber in unserem Factsheet lesen Uneinbringliche Schuldner und nicht bezahlte Gläubiger.

 

Mehrwertsteuer auf uneinbringliche Forderungen. Sie kennen die Situation: Sie haben Waren oder Dienstleistungen geliefert und in Rechnung gestellt. Sie haben die Mehrwertsteuer in dem Monat, der auf den Zeitraum folgt, in dem die Rechnung versandt wurde, ordnungsgemäß ausgewiesen und abgeführt, aber Ihr Kunde zahlt nicht.

Mehrwertsteuererstattung für uneinbringliche Forderungen

Sie können das Finanzamt bitten, Ihnen die Mehrwertsteuer auf Ihre uneinbringlichen Forderungen zu erstatten. Dies muss mit einem separaten Antrag geschehen Anfrage. Sie dürfen dies nicht in einer Umsatzsteuererklärung verarbeiten. Das Finanzamt sieht diese Art von Anträgen in der Regel sehr kritisch und stellt mit großer Regelmäßigkeit Fragen dazu. Kurz gesagt, Sie müssen sich sehr anstrengen, um diese Mehrwertsteuer zurückzubekommen.

Wann unwiederbringlich?

Ein häufiger Diskussionspunkt mit den Steuerbehörden ist die Frage, ob die Uneinbringlichkeit der Forderung endgültig festgestellt worden ist. Wenn Ihr Kunde in Konkurs geht und die endgültige Regelung des Konkurses zeigt, dass Ihre Forderungen nicht bezahlt werden, ist es klar, dass uneinbringliche Forderungen uneinbringlich sind. Doch bis dahin ist in der Regel schon sehr viel Zeit vergangen. Und bei weitem nicht in allen Fällen von uneinbringlichen Forderungen kommt es schließlich zu einer endgültigen Abwicklung des Konkurses.

Gutschrift dann

Das Interesse der Steuerbehörden besteht darin, dass Ihr Kunde die von Ihnen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer abzieht. Wenn Ihr Kunde Ihre Rechnung nicht bezahlt, muss er natürlich die abgezogene Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden zurückzahlen. Aber wenn Ihr Kunde in Zahlungsschwierigkeiten ist, bleiben sehr oft auch die Steuern (teilweise) unbezahlt.

Aus diesem Grund stellen die Steuerbehörden sehr strenge Anforderungen an die Begründung von Anträgen auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf uneinbringliche Forderungen sowie an Gutschriftenrechnungen. Diese müssen Sie nicht nur tatsächlich an den Kunden ausstellen. Wenn Sie eine Gutschriftrechnung ausstellen, müssen Sie auch sicherstellen, dass Ihr Kunde den Vorsteuerabzug rückgängig macht.

Vereinfachung

Die Regierung hat eine Internet-Konsultation um Stellungnahmen zu Ideen für eine Vereinfachung der Regelung zur Erstattung der Mehrwertsteuer für uneinbringliche Forderungen gebeten.

Es wird vorgeschlagen, dass der Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer auf uneinbringliche Forderungen in jedem Fall spätestens ein Jahr nach Fälligkeit der Erstattung entstehen sollte. Dies entspricht dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Kunde verpflichtet ist, die abgezogene Mehrwertsteuer zurückzuzahlen. Der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch fällig wird, sollte sich nach den verwendeten Lieferbedingungen richten.

Außerdem kann nach der vorgeschlagenen neuen Regelung der Erstattungsbetrag in die Mehrwertsteuererklärung für den Zeitraum aufgenommen werden, in dem der Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer auf uneinbringliche Forderungen entstanden ist. Sofern die Forderung letztendlich dennoch beglichen wird, muss die Mehrwertsteuer natürlich erneut entrichtet werden.

Schließlich geht das Recht auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf uneinbringliche Forderungen auf den Unternehmer über, an den Sie Ihre Forderungen abtreten.

Eingang

Das vorgesehene Datum für das Inkrafttreten der vorgeschlagenen vereinfachten Mehrwertsteuererstattungsregelung für uneinbringliche Forderungen ist (vorläufig) der 1. Januar 2017. Natürlich muss die Regelung noch vom Parlament angenommen werden.

Für Forderungen, die vor dem 1. Januar 2017 fällig wurden, gilt die Jahresfrist als am 1. Januar 2017 begonnen.

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