Umweltliste 2024: erheblich überarbeitet

Die Umweltliste für das Jahr 2024 wurde veröffentlicht. Und diese Liste wurde im Vergleich zu den Vorjahren erheblich überarbeitet.

Das liegt an den geänderten europäischen Vorschriften für staatliche Beihilfen. Betriebsmittel werden künftig schneller von der Liste gestrichen, wenn sie sich durchsetzen oder wenn Überschneidungen mit anderen Förderregelungen bestehen. Nicht weniger als 108 Betriebsmittel wurden aus der Umweltliste gestrichen und 123 wurden angepasst. Der Umweltliste wurden lediglich 6 neue Betriebsmittel hinzugefügt.

Die RVO gibt auf ihrer Website an, dass Website die folgenden auffälligen Änderungen:

Strengere Anforderungen an Transportmittel und Arbeitsgeräte

  • Unternehmer erhalten keine Steuervergünstigungen mehr für Investitionen in:
    • Fahrzeuge mit einem Motor, der mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, wie beispielsweise Hybrid- und ‘Dual-Fuel’-Varianten;
    • Mit Wasserstoff betriebene Arbeitsgeräte. Gemäß den neuen staatlichen Förderkriterien ist die mögliche Verwendung von „grauem“ Wasserstoff untersagt. Dies lässt sich nicht angemessen kontrollieren. Diese Arbeitsgeräte sind daher nicht mehr in der Umweltliste aufgeführt.
    • Elektrotaxis. Der Aufpreis dieser Taxis im Vergleich zu nicht-elektrischen Taxis ist zu gering, um sie weiterhin durch Steuervergünstigungen zu fördern.
  • Strenger sind die Anforderungen für Investitionen in:
    • Elektrisch angetriebene Lastenfahrräder: Unternehmer erhalten keine Steuervergünstigung mehr für Lastenfahrräder, die sie auch privat nutzen.
    • Ladestationen: Nur für Ladestationen für den Schwerlastverkehr erhalten Unternehmer noch Steuervergünstigungen, nicht mehr für den Leichtlastverkehr, wie beispielsweise Lieferwagen.

Nachhaltige Landwirtschaft

  • Für Ställe und Gewächshäuser wurde der Höchstbetrag für die Steuervergünstigung angehoben. Dies bietet mehr Spielraum für die finanzielle Unterstützung von Landwirten.
  • Emissionsarme Bodenbeläge in Milchviehställen bieten keine steuerlichen Vorteile mehr. Jüngste Untersuchungen zeigen, dass diese Bodenbeläge in der Praxis im Vergleich zu herkömmlichen Spaltenböden keine Emissionsminderung bewirken. Investitionen in emissionsarme Stallsysteme in Schweine- und Geflügelställen werden hingegen weiterhin steuerlich begünstigt. 
  • Neu auf der Liste: mechanische Geräte zur Schädlingsbekämpfung in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen sowie Geräte zur Verringerung von Ammoniak- und Methanemissionen beim Ausbringen von Tierdung.

Rohstoffe sparen

  • Um in den Genuss einer Steuervergünstigung zu kommen, ist die Verwendung von Biomasse als Rohstoff ab 2024 nicht mehr möglich. Unternehmer erhalten nur noch dann eine Steuervergünstigung für Produktionsanlagen, wenn es sich bei der Biomasse um Abfall oder ein Nebenprodukt handelt.
  • Neu auf der Liste ist ein Zapfsystem für Wasser und Erfrischungsgetränke, das darauf abzielt, die Verwendung von Einwegverpackungen wie Flaschen und Kartons zu reduzieren.

Stickstoff reduzieren

  • Aufgrund europäischer Vorschriften werden für eine Reihe von Betriebsmitteln die Steuervorteile eingeschränkt. Auch für bestimmte Arten von Heizkesseln mit Stickstoffminderungsfunktion gibt es keine Steuervorteile mehr, da diese mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
  • Neu auf der Liste sind Anlagen zur Stickstoffreduzierung für einen Kremationsofen.
  • Um die Stickstoffemissionen der Industrie weiter zu senken, wurde der Betriebsmittelbereich ‘NOx-emissionsmindernde Technik’ erweitert (50% statt 70% weniger Emissionen als gesetzlich vorgeschrieben). Der Höchstbetrag für die Steuervergünstigung wurde auf 5 Millionen Euro angehoben.

Strengere Anforderungen an nachhaltige Gebäude

  • Unternehmer erhalten einen Steuervorteil für nachhaltige Gebäude mit industrieller Nutzung von bis zu 30.000 m2 Bruttogeschossfläche.
  • Bei kreislaufwirtschaftlichen Gebäuden wurde der erforderliche Anteil an demontierbaren Bauprodukten auf 50% erhöht. Außerdem wurde eine Mindestenergieanforderung festgelegt, um in den Genuss von Steuervergünstigungen zu kommen. 
  • Verschiedene Fördermittel für die Gebäudeausstattung und Baumaterialien sind aufgrund geänderter europäischer Vorschriften für staatliche Beihilfen weggefallen. 
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