Umweltinvestitionsabzug (MIA) und willkürliche Abschreibung (VAMIL)

Der Umweltinvestitionsabzug macht es für Unternehmen finanziell attraktiver, in umweltfreundliche Betriebsmittel zu investieren. Darüber hinaus ist es bei bestimmten Investitionen auch möglich, die VAMIL in Anspruch zu nehmen, wodurch sich ein Liquiditäts- und Zinsvorteil ergibt.

Welche Umweltinvestitionen sind förderfähig?

Die MIA ist eine steuerliche Absetzregelung. Die Regelung bietet Unternehmern, die in umweltfreundliche Betriebsmittel investieren, einen unmittelbaren finanziellen Vorteil. Die Übersicht Die Umweltinvestitionen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen: “Kreislaufwirtschaft”, “Lebensmittelversorgung und landwirtschaftliche Produktion”, “Mobilität”, “Klima und Luft”, “Raumnutzung” und “bebaute Umwelt”.

Beispiele für förderfähige Umweltinvestitionen sind unter anderem Anlagen zur Reduzierung der CO₂-Emissionen, Techniken zur Verringerung der Staubemissionen, Geräte zur Bodensanierung oder Materialien, die zu einem bestimmten Prozentsatz aus recycelten Bestandteilen bestehen.

Höhe der Förderung

Jede Art von Investition ist mit einem Code verknüpft, der die Höhe der Förderung bestimmt. Investitionen, deren Code mit einem beginnt:

  • F oder G: Für 36% des Investitionsbetrags besteht Anspruch auf einen Investitionsabzug;
  • A oder D: Für 27% des Investitionsbetrags besteht Anspruch auf einen Investitionsabzug;
  • B oder E kommen in Höhe von 13,51 TP3T des Investitionsbetrags für den Investitionsabzug in Betracht;
  • A, B, C oder F kommen neben der MIA auch für eine willkürliche Abschreibung (VAMIL) in Betracht. Unternehmer, die einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig sind, können ein Betriebsmittel beschleunigt, normal oder verzögert abschreiben oder es gemäß 75% in einem Jahr abschreiben, wodurch sich ein Liquiditäts- und Zinsvorteil ergibt.

Rechenbeispiel: Steuerabzug für Umweltinvestitionen

Angenommen, der steuerliche Gewinn beträgt 95.000 € und Sie zahlen 20% Steuern auf den steuerlichen Gewinn Ihres Unternehmens. Sie investieren 30.000 € in ein Betriebsmittel, das in der Umweltliste unter dem Code G aufgeführt ist. Der Abschreibungsbetrag für Code G beträgt 36% von 30.000 €, also 10.800 €. Der steuerliche Gewinn beträgt nun 95.000 € – 10.800 € = 84.200 €.

Durch die Inanspruchnahme der MIA-Regelung zahlen Sie 16.840 € Steuern; ohne MIA wären es 19.000 €. Ihr unmittelbarer Steuervorteil beläuft sich somit auf 2.160 €.

Wichtigste Bedingungen

  • Der Betrag für Umweltinvestitionen beträgt mindestens 2.500 € pro Betriebsmittel.
  • Sie müssen die MIA innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Lieferauftrags beantragen.
  • Sie sind ein niederländischer Unternehmer und zahlen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer.
  • Das Betriebsmittel ist in der Umweltliste. Die Liste umfasst Betriebsmittel, bei denen nachgewiesen wurde, dass sie den entsprechenden Normen entsprechen.
  • Für dieselbe Betriebsanlage können Sie nicht gleichzeitig den Energieinvestitionsabzug (EIA) und den Umweltinvestitionsabzug (MIA) in Anspruch nehmen.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Major Q. Major Q ist Spezialist auf dem Gebiet der Fördermittelakquise. Weitere Informationen zu Major Q finden Sie hier.

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