Die Prozentsätze des Umweltinvestitionsabzugs (MIA) werden 2022 angehoben. Es könnte daher interessant sein, diese Investitionen bis nach dem bevorstehenden Jahreswechsel aufzuschieben. Oder doch nicht …?
MIA
Die MIA ist ein Abzug vom Gewinn, auf den Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu entrichten ist. Dieser Abzug kann von Unternehmern geltend gemacht werden, die in Betriebsmittel investieren, die in der Umweltliste aufgeführt sind.
Die MIA beträgt im Jahr 2021 13,5%, 27% oder 36% des Investitionsbetrags. Die Höhe des Abzugs hängt davon ab, inwieweit das Betriebsmittel noch innovativ ist. Bei einigen Betriebsmitteln kann die MIA nur auf einen Teil des Investitionsbetrags geltend gemacht werden.
Für das Jahr 2022 betragen diese Abzugssätze: 27%, 36% und 45% (mit dem Hinweis, dass dieser Teil zu den Gesetzesentwürfen im Rahmen der Steuerpläne für 2022 gehört, die vom Parlament noch nicht verabschiedet wurden).
Das bedeutet einen deutlich höheren Steuerabzug im Jahr 2022. Aber ….
Umweltliste
Auf der Umweltliste stehen Betriebsmittel, die so innovativ sind, dass Unternehmer einen Anreiz benötigen, um in sie zu investieren. Die Umweltliste wird jedes Jahr neu festgelegt. Die Umweltliste für 2021 findest du auf der Website der RFO: Umweltliste 2021.
Die Umweltliste für 2022 wurde noch nicht veröffentlicht. Sicher ist jedoch, dass einige Betriebsmittel von der Liste gestrichen werden. Unternehmer, die in diese Betriebsmittel investieren möchten, tun gut daran, diese Investition nicht bis 2022 aufzuschieben.
Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Investition ist das Eingehen der endgültigen Verpflichtung.
