
Am 10. Dezember 2019 hat die Zweite Kammer den Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem in den Niederlanden das UBO-Register eingerichtet wird.
UBO
Im UBO-Register wird für jede juristische Person festgehalten, wer der „Ultimate Beneficial Owner“ ist. Oder im Klartext: wer der wirtschaftlich Berechtigte ist. Wir beschreiben den Gesetzentwurf in unserem Artikel Das UBO-Register wird tatsächlich eingeführt.
Die Niederlande sind gemäß der vierten europäischen Geldwäscherichtlinie verpflichtet, ein UBO-Register einzuführen. Das UBO-Register muss am 10. Januar 2020 betriebsbereit sein. Unternehmen, die ab diesem Zeitpunkt gegründet werden, werden unmittelbar in das UBO-Register aufgenommen. Bestehende Unternehmen haben 18 Monate Zeit, sich registrieren zu lassen.
Änderungsanträge
Die Zweite Kammer hat den Gesetzentwurf in zwei Punkten geändert. Die Ausnahmeregelung für Religionsgemeinschaften wurde gestrichen. Außerdem führt die Kammer zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen für den Zugang zum UBO-Register ein und erhöht die Sicherheit und den Datenschutz der UBO.
Zugang zum UBO-Register erhalten nur Personen, die sich zuvor identifiziert haben. Darüber hinaus haben UBOs die Möglichkeit, einzusehen, wie oft sie im UBO-Register abgefragt wurden.
