
An Arbeitnehmer aus dem Ausland, die über spezifische Fachkenntnisse verfügen, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt Mangelware sind, darf eine steuerfreie Zulage in Höhe von 30% ihrer Gesamtvergütung gezahlt werden. Hierbei handelt es sich um eine pauschale steuerfreie Zulage für ihre extraterritorialen Kosten, also die zusätzlichen Kosten, die mit ihrem vorübergehenden Aufenthalt in den Niederlanden verbunden sind. Diese Regelung ist auch als 30%-Regelung bekannt.
Seit 2012 wurde diese Regelung um die Bedingung ergänzt, dass der Arbeitnehmer vor Aufnahme seiner Tätigkeit in den Niederlanden nicht innerhalb eines Umkreises von 150 Kilometern um die niederländische Grenze gewohnt haben darf. Natürlich wurde dem Gericht die Frage vorgelegt, ob diese Bedingung nicht diskriminierend ist.
Zu dieser Frage hat der Gerichtshof der Europäischen Union kürzlich entschieden, dass keine Diskriminierung vorliegt, es sei denn, es zeigt sich, dass die Pauschalregelung systematisch zu einer deutlichen Überkompensation im Verhältnis zu den tatsächlich vom ausländischen Arbeitnehmer entstandenen Kosten führt. Dies muss nun das niederländische Gericht prüfen.
