
Wie in unserem Artikel Wie in der Verordnung vom 10. Dezember 2019 beschrieben, darfst du als Arbeitgeber den ermäßigten Arbeitslosenversicherungsbeitrag anwenden, wenn Arbeitnehmer einen schriftlichen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.
ACHTUNG!
Seien Sie sich jedoch bewusst, dass Sie als Arbeitgeber trotz Erfüllung aller Voraussetzungen am Ende des Kalenderjahres möglicherweise rückwirkend den erhöhten Arbeitslosenversicherungsbeitrag schulden.
Nachträglich hohe Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Es gibt zwei Fälle, in denen es vorkommen kann, dass doch der höhere Arbeitslosenversicherungsbeitrag angewendet werden muss:
- Der unbefristete Arbeitsvertrag endet spätestens zwei Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses;
- In einem Kalenderjahr wurden mehr als 30% Überstunden vergütet, als im Arbeitsvertrag festgelegt ist.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag über 16 Stunden pro Woche. Aufgrund des zunehmenden Arbeitsaufkommens wird der Arbeitnehmer künftig mehr Stunden pro Woche arbeiten. Es kann dann beispielsweise vorkommen, dass der Arbeitnehmer vorübergehend 32 Stunden pro Woche statt der 16 Stunden arbeitet.
In diesem Fall besteht ein Risiko, da mehr als 30% zusätzlich vergütete Arbeitsstunden geleistet werden, als im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Führt dies dazu, dass der Arbeitnehmer über das gesamte Kalenderjahr hinweg letztendlich durchschnittlich mehr als 30% Stunden gearbeitet hat, als im Arbeitsvertrag vereinbart war, wird Ihnen als Arbeitgeber nachträglich rückwirkend der höhere Arbeitslosenversicherungsbeitrag in Rechnung gestellt.
Tipp
Versuchen Sie nicht, den hohen Beitrag zu umgehen, indem Sie befristete Verträge mit einer zu geringen Anzahl an festen Arbeitsstunden abschließen, obwohl Sie wissen, dass der Arbeitnehmer auf Jahresbasis für mehr Stunden eingesetzt wird. Es besteht dann die Gefahr, dass die Voraussetzungen für den niedrigen Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht erfüllt werden.
