Träume sind trügerisch (die meisten von ihnen)

Das hat ein Ehepaar herausgefunden, das 2021 ein Haus gekauft hat, aber 2022 in ein (anderes) Traumhaus eingezogen ist.

Übertragungssteuer

Beim Kauf der Immobilie im September 2021 wird das Paar (natürlich) Grunderwerbssteuer zahlen. Sie werden dies zum niedrigen Satz von 2% tun (der normale Satz im Jahr 2021 beträgt: 8%; inzwischen ist dieser Satz auf 10,4% erhöht worden).

Die Anwendung des niedrigen Satzes von 2% unterliegt nur 3 Bedingungen. (1) Der Erwerber muss eine natürliche Person sein. 2. Der/die Erwerber müssen die Immobilie nicht nur vorübergehend als Hauptwohnsitz nutzen. 3. Und sie müssen dies vor dem Erwerb klar, deutlich und vorbehaltlos schriftlich erklären.

Traumhaus

Das Paar gibt diese Erklärung zwar ordnungsgemäß ab, zieht aber nicht in die Immobilie ein. Daher erhebt der Prüfer die Grunderwerbsteuer auf die Differenz zwischen 8% und 2%. Das Ehepaar ist damit nicht einverstanden und meint, es habe unvorhergesehene Umstände gegeben, die sie daran gehindert hätten, in der Immobilie zu wohnen. In der Tat sind sie inzwischen auf ihr Traumhaus gestoßen, das sie gekauft haben und in das sie eingezogen sind. Die im Jahr 2021 gekaufte Immobilie haben sie Anfang 2022 veräußert.

Bezirksgericht Zeeland-West Brabant ist der Ansicht, dass sich unvorhergesehene Umstände nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes auf schwerwiegende Umstände wie Tod, Scheidung, Verlust des Arbeitsplatzes oder Annahme einer Arbeit in einer anderen Region beziehen. Das Gericht bestätigte daher die zusätzliche Beurteilung.

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