Nachversteuerung

Eine „Trailing Tax“ scheint keine schnelle Lösung für das politische Kernanliegen hinsichtlich der Besteuerung von (extrem) reichen Auswanderern zu sein. Staatssekretär Van Oostenbruggen vom Finanzministerium schreibt dazu in einem Schreiben an das Parlament.

Wo liegt dein steuerlicher Wohnsitz?

In den Niederlanden ist jeder steuerpflichtig, der:

  • seinen/ihren steuerlichen Wohnsitz in den Niederlanden hat (inländische Steuerpflicht);
  • außerhalb der Niederlande wohnt, aber bestimmte Einkünfte bezieht, die als besonders eng mit den Niederlanden verbunden gelten (ausländische Steuerpflicht).

Ein Schritt, den Menschen in Betracht ziehen sollten, die der als hoch empfundenen niederländischen Steuerlast entgehen möchten, ist die Auswanderung in ein Land mit geringerer Steuerlast. Es liegt auf der Hand, dass Menschen mit einem höheren Einkommen und/oder Vermögen eher zu diesem Schritt greifen werden. Die wohl bekanntesten Beispiele für solche Auswanderer sind gutverdienende Sportler, die relativ häufig in Länder wie Monaco ziehen.

Was ist eine „Trailing Tax“?

Eine „Trailing Tax“ ist eine verlängerte Steuerpflicht in den Niederlanden für Personen, die auswandern. Das Auswanderungsland (die Niederlande) erhebt somit Steuern auf Einkommen und/oder Vermögenszuwächse, die nach der Auswanderung erzielt bzw. aufgebaut werden. Die Begründung für eine „Trailing Tax“ liegt darin, dass eine Person in dem Land, aus dem sie auswandert, dank der kollektiven Einrichtungen (Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Infrastruktur) in diesem Land ihr Einkommens- und Vermögenspotenzial geschaffen hat.

Es gibt zwei Varianten der Trailing Tax. Die erste Variante wird nur dann erhoben, wenn der Auswanderer eine bestimmte Verbindung zum Auswanderungsland (den Niederlanden) aufrechterhält. Die zweite Variante wird ohne eine andere Verbindung als die Staatsangehörigkeit erhoben (reine Trailing Tax).

Verträge

Eine wesentliche Komplikation bei der Einführung einer „Trailing Tax“ durch die Niederlande besteht darin, dass deren Wirkung durch die Steuerabkommen, die die Niederlande mit vielen Ländern geschlossen haben, zunichte gemacht wird. Die Anpassung von Steuerabkommen ist oft ein langwieriger Prozess, sofern der Vertragspartner überhaupt bereit ist, der gewünschten Änderung des Steuerabkommens zuzustimmen.

Nur gegenüber Ländern, mit denen die Niederlande kein Steuerabkommen geschlossen haben (zum Beispiel Monaco), könnte eine „Trailing Tax“ wirksam sein. Der Staatssekretär wird daher prüfen, ob zuverlässige Zahlen darüber vorliegen, wie viele Personen mit welchem steuerlichen Interesse in ein Land mit niedriger oder keiner Besteuerung auswandern, mit dem die Niederlande kein Steuerabkommen geschlossen haben.

Ausfahrtsgebühr

In den Niederlanden gibt es derzeit bereits Abgaben bei der Auswanderung:

  • Ausreiseabgabe bei der Einkommensteuer, Box 1: für Auswanderer, die in den Niederlanden keine Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit oder Erträge aus sonstigen Tätigkeiten mehr erzielen;
  • Ausstiegssteuer bei der Einkommensteuer, Box 2: auf den Wertzuwachs einer wesentlichen Beteiligung;
  • Auszahlungssteuer auf Renten und Leibrenten.
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