
Genau wie Oliebollen und Champagner gehören auch steuerliche Tipps zum Jahresende mittlerweile fest zum Jahreswechsel dazu. Allerdings muss man sich mit diesen Tipps etwas früher beschäftigen als mit den Oliebollen.
Was im Fass steckt ….
… das ist nicht weiter schlimm! Aber im Bereich des Steuerwesens scheinen noch einige Vorschläge in der Pipeline zu sein, die durchaus unangenehme Folgen haben könnten.
Wir beziehen uns auf die bereits vor geraumer Zeit angekündigte Maßnahme, wonach Darlehen der eigenen GmbH über 500.000 € (zuzüglich der Schulden für die eigene Wohnung) als Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung (Box 2) besteuert werden sollen. Diese Besteuerung soll erstmals auf der Grundlage des Stands der Darlehen zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Doch Geschäftsführer und Gesellschafter (DGA) müssen dies bereits 2019 bei ihrer Finanz- und Steuerplanung gebührend berücksichtigen, obwohl der genaue Inhalt noch gar nicht feststeht.
Eine weitere Maßnahme betrifft die Pläne für die Steuerklasse 3, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten sollen. Dabei wird lediglich die viel zu hohe Steuerbelastung für Bankguthaben beseitigt. Dies wird jedoch durch eine höhere Besteuerung anderer Vermögensbestandteile finanziert. Die Einbringung des Gesetzentwurfs wird für die erste Hälfte des Jahres 2020 erwartet. Da die neue Box 3 erst am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, können Spar-BV (oder -Fonds) noch (mindestens) zwei Jahre lang bestehen bleiben. Bei einem Zeithorizont von nur zwei Jahren lohnt es sich oft sogar, noch eine Spar-GmbH zu gründen (das muss dann natürlich vor dem 1. Januar 2020 geschehen).
Einkommensteuersätze, Box 1
Es ist offensichtlich, dass die Steuersätze sinken. Auf dein Einkommen über 68.507 € zahlst du 2019 noch 51,75% Einkommensteuer. Im Jahr 2020 beträgt dieser Steuersatz “nur noch” 49,5%. Auch für Einkommen bis zu 68.507 € sinkt der Steuersatz: von 38,1% im Jahr 2019 auf 37,35% im Jahr 2020 (und im Jahr 2021 voraussichtlich auf: 37,1%).
Für Bezieher der AOW gilt ein niedrigerer Tarif von 19,45% auf die ersten 34.300 € ihres Einkommens. Dieser niedrigere Steuersatz ergibt sich aus den Sozialversicherungsbeiträgen, die auf diesen Teil des Einkommens erhoben werden.
Abzugssatz
Diese Steuersätze werden auf Ihr Einkommen berechnet. Die meisten Abzüge (siehe unten) können Sie ab 2020 nicht mehr zum höchsten Steuersatz (49,5%), sondern zu 46% geltend machen. In den Jahren nach 2021 und 2022 wird dies Abzugssatz schrittweise gesenkt, sodass ab 2023 der Abzug zum Steuersatz der ersten Steuerklasse erfolgt: 37,1% (der Steuersatz, der in den aktuellen Vorschlägen für 2021 und die folgenden Jahre vorgesehen ist).
Der dazugehörige Tipp liegt auf der Hand:
- Verschieben Sie den Bezug Ihrer Einkünfte auf die Zukunft: Dann ist der Steuersatz niedriger;
- Verschiebe deine Abzüge nach vorne, damit sie zum höheren Steuersatz berücksichtigt werden.
ACHTUNG! Wichtige Fallstricke im Steuerrecht sind der allgemeine Steuerfreibetrag, der Arbeitsfreibetrag und die Zulagen. Diese sind nämlich einkommensabhängig. Daher sind die oben dargestellten Steuersätze nicht der einzige Faktor für die Bestimmung der Steuerbelastung.
Posten, die die Bemessungsgrundlage verringern
Der Abzugssatz gilt für die sogenannten basismindernden Posten. Dies sind:
- Unternehmerfreibetrag (Selbstständigenfreibetrag, Existenzgründerfreibetrag, Freibetrag für Forschungs- und Entwicklungsarbeit, Mitwirkungsfreibetrag und Freibetrag bei Geschäftsaufgabe);
- Gewinnfreistellung für KMU (14% des Gewinns);
- TBS-Befreiung (12% des Einkommens aus der Überlassungsregelung);
- abzugsfähige Kosten für die eigene Wohnung (ACHTUNG: Du musst die abzugsfähigen Kosten berücksichtigen, NICHT den Saldo für die eigene Wohnung);
- personenbezogene Abzüge (Unterhaltsverpflichtungen – darunter Unterhaltszahlungen –, Pflegekosten, Wochenendausgaben für behinderte Kinder und Spenden).
Der Abzugssatz gilt nicht für Ausgaben im Zusammenhang mit Einkommenssicherungsmaßnahmen. Das bedeutet, dass Beiträge für Leibrentenversicherungen bzw. Einzahlungen auf Leibrenten-Banksparkonten sowie Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen zum höchsten Grenzsteuersatz abgezogen werden.
Der oben genannte Selbstständigenfreibetrag sinkt in jährlichen Schritten von jeweils 250 € von derzeit 7.280 € auf 5.000 € im Jahr 2029. Für das Jahr 2020 beträgt der Selbstständigenfreibetrag 7.030 €. Der Selbstständigenfreibetrag kann von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die 1.225 oder mehr Stunden in ihrem Unternehmen arbeiten.
Gesamtkosten
Für den Abzug von (unter anderem) Krankheitskosten und Spenden gelten bei der Einkommensteuer Schwellenbeträge. Indem du diese Kosten in einem Jahr zusammenfasst, bist du nur einmal von diesen Schwellenbeträgen betroffen. Spenden lassen sich natürlich leicht bündeln. Schließlich entscheidest du selbst, wann du welche Beträge an wohltätige Organisationen spendest (ACHTUNG: Auch für Spenden gilt ein Abzugshöchstbetrag). Aber auch Gesundheitskosten kannst du teilweise planen.
Die Spendengrenze gilt nicht für sogenannte regelmäßige Spenden. Dabei verpflichten Sie sich, über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren jährlich einen Betrag an eine gemeinnützige Organisation zu spenden. Die Regelung für regelmäßige Spenden kann auch auf Spenden an nicht körperschaftsteuerpflichtige Vereine mit voller Rechtsfähigkeit und mehr als 25 Mitgliedern angewendet werden.
Die Unterhaltskosten kannst du einsparen, indem du die Unterhaltsverpflichtung (teilweise) abkaufst. Dem muss der Unterhaltsberechtigte natürlich zustimmen (er oder sie muss möglicherweise mit einer höheren Steuerbelastung rechnen). Außerdem muss dein Einkommen ausreichend hoch sein, um den Steuerabzug geltend machen zu können.
Die Zinsen für dein Eigenheim kannst du im Voraus bezahlen (bis zu maximal 6 Monaten). Dazu musst du allerdings deine Bank dazu bewegen, dem zuzustimmen. Wenn du dir Geld von deiner eigenen GmbH geliehen hast, wird diese Zustimmung kein Problem darstellen.
Spenden Sie
(Enkel-)Kinder gelten im Rahmen der Einkommensteuer nicht als gemeinnützige Einrichtung. Spenden an (Enkel-)Kinder sind daher nicht steuerlich absetzbar.
Der Empfänger einer Schenkung zahlt Schenkungssteuer. Angesichts der Freibeträge bei der Schenkungssteuer kann es interessant sein, (Enkel-)Kindern jährlich etwas zu schenken.
Der jährliche Freibetrag bei der Schenkungssteuer für Kinder beträgt im Jahr 2019 € 5.428 (Für Kinder – und in manchen Fällen auch für andere Erwerber – gelten Freibeträge von bis zu 102.010 €; siehe unser Informationsblatt Befreiungen von der Schenkungssteuer) und für Enkelkinder € 2.173.
Begünstigte, die im Jahr 2019 eine steuerpflichtige Schenkung erhalten haben oder eine andere als die oben genannten Freibeträge geltend machen möchten, müssen dies spätestens am 29. Februar 2020 tun Schenkungssteuererklärung haben getan.
Körperschaftsteuersätze
Auch diese Steuersätze sinken. Im Jahr 2020 gilt dies noch ausschließlich für den niedrigen Steuersatz. Dieser Steuersatz ist auf den steuerpflichtigen Betrag bis zu 200.000 € anzuwenden. Für 2019 zahlt die BV auf diesen Teil des Gewinns 19% Körperschaftsteuer. Im Jahr 2020 sind es 16,5% und im Jahr 2021 (höchstwahrscheinlich) 15%. Der Steuersatz für den steuerpflichtigen Betrag über 200.000 € entspricht im Jahr 2020 dem von 2019: 25%, sinkt jedoch im Jahr 2021 (höchstwahrscheinlich) auf 21,7%.
Die steuerliche Einheit auflösen?
Angesichts der geringfügigen Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes kann es interessant sein, keine steuerliche Einheit zu bilden oder eine bestehende steuerliche Einheit aufzulösen. Die steuerliche Einheit kann auf Antrag aufgelöst werden, dieser Antrag kann jedoch nicht rückwirkend gelten (wenn Sie die Auflösung zum 1. Januar 2020 wünschen, muss der Antrag spätestens am 31. Dezember 2019 beim Finanzamt eingegangen sein).
Um die Tarifstufe mehrfach nutzen zu können, müssen die zur steuerlichen Einheit gehörenden Unternehmen natürlich auf der Grundlage wirtschaftlicher Gesichtspunkte eigenständig einen steuerpflichtigen Betrag erzielen. Achten Sie bei der Auflösung der steuerlichen Einheit unbedingt auf die Sanktionsbestimmungen!
Wenn Sie eine steuerliche Einheit bilden herbeiführen möchten, hast du etwas mehr Zeit. Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 3 Monaten nach dem geplanten Beginn der steuerlichen Einheit gestellt haben.
Verhindern Sie Verdunstungsverluste
Verluste können bei der Körperschaftsteuer mit den Gewinnen der neun auf das Verlustjahr folgenden Jahre verrechnet werden. Für Verluste, die im Jahr 2020 und in den Folgejahren entstanden sind, verkürzt sich dieser Zeitraum auf sechs Jahre.
Es ist natürlich schade, wenn Verluste nach dem neunten Jahr nicht mehr verrechnet werden können (Verlustverfall). Oft gibt es Möglichkeiten, dies zu verhindern.
Steuersatz bei wesentlichem Anteil (Box 2)
Der Einkommensteuersatz in Box 2 steigt von 25% im Jahr 2019 auf 26,25% im Jahr 2020 und auf 26,9% im Jahr 2021. Der höhere Steuersatz gilt auch für in der GmbH einbehaltene Gewinne.
Trotz der Erhöhung des Steuersatzes ist es bei weitem nicht immer sinnvoll, im Jahr 2019 (zusätzliche) Dividenden auszuschütten. Dies hängt von der Rendite ab, die mit den Mitteln in der GmbH erzielt werden kann, sowie davon, zu welchem Zeitpunkt in Zukunft voraussichtlich Dividenden ausgeschüttet werden müssen. Darüber hinaus ist von Bedeutung, welche steuerlichen Auswirkungen sich nach der Ausschüttung der Dividende auf die (private) Situation ergeben.
Vorläufige Bewertung
Behalte bei all diesen Anpassungen der Einkünfte und Abzugsposten deinen vorläufigen Steuerbescheid im Auge. Denn wenn du Steuern nachzahlen musst, fallen dafür schnell Steuerzinsen an. Und die Sätze dafür sind nach wie vor exorbitant hoch! Auf die Einkommensteuer zahlst du jährlich 4% und was die Körperschaftsteuer betrifft, sogar 8%.
Auf Steuerbescheide, die innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres erlassen werden, werden keine Steuerzinsen berechnet.
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt: Das Finanzamt erstattet keine Steuerzinsen auf Steuern, die Sie zurückerhalten.
Nutzen Sie den Frühbucherrabatt
Auf vorläufige Steuerbescheide, die in dem Jahr erlassen werden, auf das sie sich beziehen, gewährt die Steuerbehörde einen Zahlungsrabatt. Auch dieser Rabatt basiert auf den oben genannten hohen Zinssätzen. Wenn Sie den vorläufigen Steuerbescheid auf einmal bezahlen, können Sie den Zahlungsrabatt abziehen. Das kann einen erheblichen Zinsvorteil bringen. Bei der Körperschaftsteuer wird der Zahlungsrabatt nach 2020 abgeschafft.
Eigenverwaltete Altersvorsorge: Letzte Chance
Geschäftsführende Gesellschafter, die ihre Altersvorsorge in ihre eigene GmbH eingebracht haben, können diese Altersvorsorge noch bis einschließlich 31. Dezember 2019 herabsetzen und anschließend ablösen oder in eine Altersversorgungsverpflichtung umwandeln: Eigenverwaltete Altersvorsorge: Letzte Chance.
Firmenwagen
Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der Grundzusatzprozentsatz für den Dienstwagen: 22%. In den Jahren vor 2017 lag dieser bei 25%, und es galten Ermäßigungen für Fahrzeuge mit geringerem CO₂-Ausstoß. Diese Ermäßigungen gelten für die 60 Monate, die auf den Monat folgen, in dem das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde. Das bedeutet, dass für Fahrzeuge, die 2015 zugelassen wurden, die Ermäßigung im Laufe des Jahres 2020 ausläuft. Der steuerpflichtige Betrag beträgt dann 25%.
Kaufen Sie noch in diesem Jahr ein Elektroauto
Wenn Sie den Kauf eines vollelektrischen Autos in Erwägung ziehen, sollten Sie dies im Hinblick auf die zusätzliche Steuerbelastung am besten noch im Jahr 2019 tun. Die zusätzliche Steuerbelastung für diese Fahrzeuge wird nämlich in den kommenden Jahren auf 22% angehoben. Lesen Sie dazu unseren Artikel Höherer zusätzlicher Steuersatz für Elektroautos.
Arbeitskostenregelung
An der Arbeitskostenregelung werden nur einige geringfügige Änderungen vorgenommen. Die Anhebung des Freibetrags von 1,2% auf 1,7% beschränkt sich auf die ersten 400.000 € der Lohnsumme und bringt dem einzelnen Arbeitgeber daher kaum etwas (schließlich handelt es sich nur um maximal 2.000 € zusätzlichen Freibetrag).
Der Tipp zum Jahresende unterscheidet sich daher nicht von den Vorjahren. Es ist ratsam, die Zulagen und Sachleistungen für Ihre Mitarbeiter so zu optimieren, dass möglichst wenig Lohnsteuer anfällt. Obwohl Sie die Arbeitskostenregelung im ersten Erklärungszeitraum nach dem Kalenderjahr abrechnen (sofern die Steuerpläne für 2020 verabschiedet werden: spätestens im zweiten Erklärungszeitraum nach dem Kalenderjahr) verbuchen, dürfen Sie Lohnbestandteile nicht erst nach dem Jahreswechsel in den WKR-Topf einbeziehen.
Steuerlich vorteilhaftes Dienstfahrrad
Es scheint großes Interesse an der pauschalen Zurechnung zu geben, die ab dem 1. Januar 2020 für die Dienstfahrrad. Dieser Zuschlag beträgt 7% des Wertes des Fahrrads. Es handelt sich um Fahrräder, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, unter anderem für geschäftliche Zwecke (einschließlich des Wegs zwischen Wohnort und Arbeitsstätte).
WAB
Im Arbeitsrecht werden sich einige Dinge ändern. Wir beschreiben diese Änderungen in unserem Artikel Gesetz zur Ausgewogenheit auf dem Arbeitsmarkt (WAB).
Regelung für Kleinunternehmer (Umsatzsteuer)
Ab dem 1. Januar 2020 wird die derzeitige Regelung für Kleinunternehmer durch eine Befreiung ersetzt. Unternehmer mit einem Umsatz von weniger als 20.000 € auf Kalenderjahresbasis können sich für eine Mehrwertsteuerbefreiung entscheiden. Wenn Sie die neue Befreiung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten lassen möchten, müssen Sie dies bis zum 20. November 2019 beim Finanzamt melden. Siehe unser Informationsblatt Regelung für Kleinunternehmer (KOR) im Bereich der Mehrwertsteuer.
Schnelllösungen (MwSt.)
Für international tätige Unternehmer sind im Rahmen der Umsatzsteuer die ab dem 1. Januar 2020 in Kraft tretenden „Quick Fixes“ von Bedeutung. Dies betrifft unter anderem Abrufbestände, die Nachweis über die Beförderung von Waren im Rahmen innergemeinschaftlicher Lieferungen und ein Vereinfachung in Bezug auf ABC-Transaktionen.
Die neuen Vorschriften zur Erhebung der Mehrwertsteuer im elektronischen Handel treten erst am 1. Januar 2021 in Kraft. Siehe unseren Artikel Vereinfachung der Mehrwertsteuer im elektronischen Handel.
