Tiernachrichten

Heute ist der 4. Oktober, der Tag der Tiere. Daher berichten die Zeitungen über Neuigkeiten rund um diesen Tag. Angenommen, Sie sterben vor Ihrem (Haustier): Was können oder müssen Sie in diesem Fall regeln?

Erbe

Nein, Ihr (Haustier) kann nicht Ihr Erbe sein. Ein Tier gilt als Ihr Eigentum. Ihre Erben erben Ihr (Haustier). Sie können jedoch in Ihrem Testament auch festlegen, dass jemand anderes Eigentümer Ihres (Haustiers) wird, beispielsweise durch eine Vermächtniszuweisung.

Ein (Haustier) kostet Geld. Man muss Futter dafür kaufen, es zum Tierarzt bringen und so weiter. Um den Erben oder Vermächtnisnehmer deines (Haustiers) nicht mit diesen Kosten zu belasten, kannst du ihm oder ihr zusätzlich zum Haustier einen Geldbetrag zukommen lassen.

Erbschaftssteuer

Natürlich mischt sich auch das Finanzamt in all das ein. Denn alles, was jemand aus Ihrem Nachlass erhält – sei es als Erbe oder als Vermächtnisnehmer –, unterliegt grundsätzlich der Erbschaftssteuer. Das gilt auch, wenn ein (Haustier) Tier erworben wird. In den meisten Fällen wird der Wert beispielsweise eines Hundes oder einer Katze nicht in der Erbschaftssteuererklärung aufgeführt. Wenn du jedoch beispielsweise ein Pferd vermacht bekommst, kann es sich um einen Erwerb von (erheblichem) Wert handeln.

Der Geldbetrag, den Sie dem Erben oder Vermächtnisnehmer für die Versorgung Ihres (Haustiers) zuweisen, unterliegt in jedem Fall der Erbschaftssteuer. Selbstverständlich können dabei die Freibeträge berücksichtigt werden. Die Beträge finden Sie in unserem Informationsblatt. Befreiungen von der Schenkungssteuer.

Last

Es wird dafür plädiert, im Erbschaftssteuergesetz eine Steuerbefreiung für den Erwerb von (Haustieren) vorzusehen, wie unter anderem die AD. Es scheint, als würden vor allem Tierfreunde dies befürworten. In das System der Erbschaftssteuer passt eine solche Befreiung nämlich nicht wirklich.

Sie können in Ihrem Testament den Erhalt des Geldbetrags an die Auflage knüpfen, sich lebenslang gut um das Tier zu kümmern. Ein Problem könnte jedoch sein, dass die Einhaltung dieser Auflage dann überprüft werden muss. Es stellt sich die Frage, wie der Wert einer solchen Auflage bestimmt werden kann und ob dieser Wert im Rahmen der Erbschaftssteuer vom Erbe abgezogen werden darf.

 

 

 

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