Strafgebühren bei Zahlungsverzug im E-Commerce

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Steuerbehörde im Rahmen der EU-Mehrwertsteuerregelung für den E-Commerce Strafen wegen Zahlungsverzugs verhängen. Dies teilt Staatssekretär van Oostenbruggen vom Finanzministerium in einer Schreiben an das Parlament.

Notgleis

Die Abführung der Mehrwertsteuer in den Niederlanden für E-Commerce-Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten erfolgt nach wie vor über das sogenannte Notverfahren. Dieses Notverfahren bedeutet, dass dieser Prozess zu einem erheblichen Teil manuell abgewickelt wird. In diesem Zusammenhang wurde die Verhängung von Bußgeldern wegen Zahlungsversäumnissen ausgesetzt, damit alle bei der Steuerbehörde verfügbaren personellen Ressourcen dafür eingesetzt werden können, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und das Hauptverfahren einzuführen.

Inzwischen hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Bearbeitung über das Notfallverfahren reibungslos verläuft, und es gibt keinen Grund mehr, von der Verhängung von Bußgeldern wegen Zahlungsverzugs abzusehen.

Mehrwertsteuer und E-Commerce

Was die Mehrwertsteuerregelungen im Rahmen des E-Commerce (Fernabsatz / Distance Selling) genau beinhalten, erläutern wir in unserem Merkblatt Mehrwertsteuer bei der Lieferung von Waren an Verbraucher.

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