Steuerzinsen fallen auch dann an, wenn die Erbschaftssteuer gezahlt wird, bevor der Steuerbescheid fällig wird.
Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb von 8 Monaten nach dem Tod eingereicht werden. Wird die Erklärung später eingereicht, berechnet das Finanzamt Steuerzinsen auf die geschuldete Erbschaftsteuer. Die Zinsfrist beginnt am Tag nach Ablauf der oben genannten 8 Monate. Diese Frist endet 6 Wochen nach dem Datum des (vorläufigen) Erbschaftssteuerbescheids. Steuerzinsen werden höchstens für 19 Wochen ab dem Datum berechnet, an dem die Steuererklärung bei der Steuerbehörde eingegangen ist (Zinsstopp).
Beispiel
Verstirbt der Erblasser am 1. Oktober 2023, muss die Erbschaftssteuererklärung spätestens am 31. Mai 2024 eingereicht werden. Wenn die Steuerbehörde die Erklärung spätestens am 31. Mai 2024 erhalten hat, werden keine Steuerzinsen berechnet.
Wird die Steuererklärung am 30. Juni 2024 eingereicht, berechnet das Finanzamt Steuerzinsen auf die geschuldete Erbschaftsteuer, die ab dem 1. Juni 2024 berechnet werden. Wird der (vorläufige) Steuerbescheid mit Datum vom 1. August 2024 erlassen, werden die Zinsen bis einschließlich 12. September 2024 berechnet (die Steuer muss innerhalb von 6 Wochen, also spätestens am 12. September 2024, gezahlt werden).
Wäre der (vorläufige) Steuerbescheid auf den 30. November 2024 datiert, berechnet das Finanzamt die Steuerzinsen bis einschließlich 10. November 2024 (19 Wochen nach dem 30. Juni 2024).
Vorzeitige Zahlung
In einem Fall Vor dem Gericht Zeeland-West-Brabant zahlt der Erbe die Erbschaftssteuer an dem Tag, an dem der Steuerbescheid datiert ist (der Steuerbescheid liegt in der Regel bereits einige Tage vor dem Datumsangabe im Briefkasten). Das Gericht entscheidet, dass die Steuerbehörde zu Recht (da dies im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht) Steuerzinsen für die sechs Wochen nach dem Ausstellungsdatum des Steuerbescheids berechnet hat.
Der Erbe bringt vor Gericht noch weitere Argumente vor, jedoch allesamt ohne Erfolg. Dass die Steuerbehörde eine Fristverlängerung für die Einreichung der Erbschaftssteuererklärung gewährt hat, bedeutet nicht, dass der Erbe darauf vertrauen durfte, dass keine Steuerzinsen berechnet würden. Auch das Argument, dass es nicht möglich war, die Steuererklärung früher einzureichen (da man auf Angaben aus den Vereinigten Staaten warten musste), bedeutet nicht, dass keine (oder weniger) Steuerzinsen berechnet werden.
Vorläufige Bewertung
Auch im Rahmen der Erbschaftsteuer ist es möglich, bei der Steuerbehörde die Erteilung eines vorläufigen Steuerbescheids zu beantragen. Wird dieser Antrag innerhalb von 8 Monaten nach dem Tod gestellt, berechnet die Steuerbehörde keine Steuerzinsen auf den im vorläufigen Steuerbescheid festgesetzten Betrag. Bitte beachten Sie: Die Erbschaftssteuer muss dann jedoch tatsächlich innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des vorläufigen Steuerbescheids gezahlt werden.
