Steuerregelungen für Expats werden gekürzt

Die steuerlichen Vergünstigungen für Expats werden eingeschränkt. Dies ist die Folge der Annahme des vom Abgeordneten Omtzigt eingebrachten Änderungsantrags “Kürzung der 30%-Regelung“. Die Änderung ist noch nicht endgültig. Der Änderungsantrag wurde zwar von der Zweiten Kammer angenommen, doch die Steuerpläne wurden vom Senat noch nicht verabschiedet (die Abstimmung über diese Vorschläge im Senat ist für den 19. Dezember 2023 vorgesehen).

Einschränkung der 30%-Regelung

Die 30%-Regelung ist Teil der Lohnsteuer und sieht vor, dass Expatriates, die die Voraussetzungen erfüllen, ohne weitere Begründung eine steuerfreie Zulage in Höhe von maximal 30% ihres Gehalts erhalten können. Diese Zulage dient zur Deckung der sogenannten extraterritorialen Kosten des Arbeitnehmers. Dabei handelt es sich um die zusätzlichen Kosten, die dem Expat dadurch entstehen, dass er oder sie außerhalb des Wohnsitzlandes arbeitet.

Die Verschärfung der Regelung bedeutet, dass die maximale steuerfreie Vergütung nur in den ersten 20 Monaten der Beschäftigung des Expatriates in den Niederlanden noch 30% beträgt. In den folgenden 20 Monaten gilt eine 20%-Regelung und in den letzten 20 Monaten eine 10%-Regelung.

Expats, die im letzten Zeitraum des Jahres 2023 die 30%-Regelung in Anspruch nehmen, fallen unter eine Übergangsregelung. Für sie gilt die oben beschriebene Einschränkung während der verbleibenden Laufzeit ihrer 30%-Regelung nicht.

Fiktive Steuerpflicht im Ausland

Der Expat darf während des Zeitraums, in dem er oder sie die 30%-Regelung in Anspruch nimmt, im Rahmen der Einkommensteuer wählen, in den Niederlanden als ausländischer Steuerpflichtiger besteuert zu werden. Dies hat zur Folge, dass nur bestimmte, ausdrücklich benannte Einkommensbestandteile, die einen starken Bezug zu den Niederlanden aufweisen, der Einkommensteuer unterliegen. So werden beispielsweise die vom Expat in den Niederlanden oder im Ausland geführten Bankkonten in den Niederlanden nicht als Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) besteuert.

Diese Wahlmöglichkeit erlischt mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Auch hier gibt es eine Übergangsregelung. Expatriates, die im letzten Zeitraum des Jahres 2023 die 30%-Regelung in Anspruch nehmen, können sich noch bis zum 31. Dezember 2026 für eine fiktive Steuerpflicht im Ausland entscheiden (es sei denn natürlich, die Laufzeit ihrer 30%-Regelung endet früher).

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