
In der Steuerpläne für 2018 Darin sind Vorschriften enthalten, die die Steuerplanung (insbesondere die Nachlassplanung) über die Ehe erschweren sollen.
Hochzeit
Die Ehe (für die eingetragene Lebenspartnerschaft gilt natürlich genau dasselbe) ist nicht nur unglaublich romantisch. Sobald ihr die Heiratsurkunde unterzeichnet, treten die rechtlichen Folgen der Ehe in Kraft. In Bezug auf euer Vermögen sind das folgende Konsequenzen:
- Wenn Sie in Gütergemeinschaft heiraten: Das bedeutet, dass Ihr Vermögen und das Ihres Partners zusammengelegt werden;
- Wenn Sie unter Ehevertrag heiraten: Die Folgen, wie Sie sie mit Ihrem Partner vereinbart haben (festgehalten in einer notariellen Urkunde).
Wenn Sie im Jahr 2017 heiraten, gilt grundsätzlich, dass eine Gütergemeinschaft entsteht. Wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie vor Ihrer Hochzeit bei einem Notar einen Ehevertrag aufsetzen lassen.
Du kannst auch während deiner Ehe von der Gütergemeinschaft zum Ehevertrag wechseln und umgekehrt.
Wenn Sie nach dem 31. Dezember 2017 heiraten, dann gilt die Grundregel dass eine beschränkte Gütergemeinschaft entsteht. Wenn du das nicht möchtest, musst du vom Notar festhalten lassen, dass durch deine Ehe eine uneingeschränkte Gütergemeinschaft entsteht.
Auch im Jahr 2018 und in den folgenden Jahren könnt ihr, während eure Ehe auf Hochtouren läuft, die Steuerform wechseln.
Höchstens fifty/fifty
Wenn Sie Ihr Vermögen und das Ihres Partners in einer Gütergemeinschaft zusammenlegen, fällt keine Erb- oder Schenkungssteuer an. Dies darf jedoch nicht zu einer über das Gleichmaß hinausgehenden Berechtigung führen. Dies wird ab 2018 ausdrücklich gesetzlich geregelt.
Ein Beispiel (1), wie aus der Begründung zum Gesetzentwurf hervorgeht. Du heiratest im Jahr 2018. Dein Vermögen beträgt 320, das deines Partners 10. Ihr schließt einen Ehevertrag, mit dem ihr eure Vermögenswerte in eine Gütergemeinschaft einbringt. In dieser Gütergemeinschaft seid ihr gleichberechtigt.
Dann haben du und dein Partner jeweils Anspruch auf 50% von 330 = 165. Du bist dabei der Verlierer. Die Hälfte deines Vermögens (50% von 320 = 160) geht auf deinen Partner über, und die Hälfte seines oder ihres Vermögens (50% von 10 = 5) geht auf dich über. Obwohl dein Partner 155 dazugewinnt, fällt keine Schenkungssteuer an.
Ein Beispiel (2) Dabei läuft es jedoch schief. Du heiratest erneut, doch diesmal beträgt dein Vermögen 1.000. Das Vermögen deines Partners beträgt 200. Im Ehevertrag legt ihr fest, dass du Anspruch auf 30% und dein Partner auf 70% hast.
Euer Gesamtvermögen beträgt 1.200. Euer Partner hat Anspruch auf 70% von 1.200 = 840. Das ist mehr als die Hälfte eures gemeinsamen Vermögens (50% von 1.200 = 600). Ihr Partner muss daher bei Eheschließung Schenkungssteuer auf 840 – 600 = 240 entrichten.
Diese Beispiele beziehen sich auf die Eheschließung. Selbstverständlich spielt die Steuerplanung auch während der Ehe und bei deren Beendigung (Scheidung oder Tod) eine Rolle.
Lebenspartner
Die neuen Regelungen gelten auch für unverheiratete Lebenspartner. Dies betrifft jedoch nur Lebenspartner, die einen notariell beglaubigten Lebenspartnerschaftsvertrag abgeschlossen haben, in dem eine gegenseitige Fürsorgepflicht festgelegt ist.
Scheinehe
Eine Scheinehe ist eine Ehe (oder eingetragene Lebenspartnerschaft), die ausschließlich wegen der steuerlichen Vorteile geschlossen wird. Im Jahr 2013 hat der Oberste Gerichtshof eine eingetragene Lebenspartnerschaft, die nur einen Tag lang bestand, für ungültig erklärt. Der Gesetzgeber hat sich dagegen entschieden, eine Mindestlaufzeit für eine steuerlich anerkannte Ehe festzulegen.
Wann liegt steuerlich gesehen eine Scheinehe vor? Mögliche Anhaltspunkte hierfür sind:
- die Dauer der Ehe;
- ein großer Leistungsunterschied;
- eine familiäre Bindung;
- ein großer Altersunterschied.
Im Falle einer Scheinehe kommt die 50:50-Regel nicht zur Anwendung, sondern jede Vermögensübertragung zwischen den Partnern wird mit Erbschafts- oder Schenkungssteuer belegt.
Komplexer
Die steuerliche Planung im Rahmen der Ehe ist natürlich wesentlich komplexer, als aus diesem Artikel hervorgeht. Die Erläuterung zur angekündigten Gesetzesänderung enthält nicht weniger als 20 Beispiele. Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten und die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen erfahren? Die Berater Die Mitarbeiter von VWGNijhof stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Gesetzentwürfe, die Teil der Steuerpläne für 2018 sind, liegen derzeit der Zweiten Kammer vor. Als Inkrafttreten ist der 1. Januar 2018 vorgesehen. Es ist daher noch nicht sicher, ob die neuen Regelungen in der hier beschriebenen Form eingeführt werden.
