Steuerpläne 2026 angenommen

Die Zweite Kammer hat die Steuerpläne für 2026 verabschiedet. Die Anhebung des Pauschaleinkommens in Box 3 wird nicht umgesetzt. Selbstverständlich sind die Pläne erst dann endgültig, wenn sie auch von der Ersten Kammer angenommen wurden.

Kasten 3

Die in den Steuerplänen vorgesehene Anhebung des Pauschaleinkommens in Box 3 für sonstige Vermögenswerte wurde in letzter Minute aus den Steuerplänen gestrichen. Durch diese Erhöhung wäre dieses Pauschaleinkommen, basierend auf den Zahlen für 2025, von 5.88% auf 7.78% gestiegen. Damit wird sich der Pauschalbetrag für sonstige Vermögenswerte im Jahr 2026 auf (etwa) 6% belaufen. Personen, die eine geringere Rendite erzielen, können beim Finanzamt beantragen, Einkommensteuer auf diese geringere Rendite zu zahlen.

Auch die Senkung des steuerfreien Vermögens in Box 3 wird nicht umgesetzt.

Diese Maßnahme dient der beschleunigten Abschaffung des sogenannten „Hillen-Abzugs“. Dabei handelt es sich um den Teil des Zuschlags für die eigene Wohnung (nach Abzug der Eigenheimzinsen), der nicht zum Einkommen gerechnet wird. Dieser Abzug sollte ursprünglich bis 2048 vollständig auslaufen. Dies wird nun bereits 2041 der Fall sein.

Elektroautos

Die geplante sofortige Abschaffung des niedrigeren Zusatzsteuersatzes für Elektroautos wird auf zwei Jahre verteilt. Im Jahr 2025 beträgt der Zusatzsteuersatz für ein vollständig elektrisch betriebenes Auto 17% auf den Katalogwert bis zu 30.000 €. Auf den Katalogwert über 30.000 € werden 22% hinzugerechnet. Ab dem 1. Januar 2026 soll auch für Elektroautos der Zuschlag von 22% auf den gesamten Katalogwert berechnet werden.

Dies tritt erst am 1. Januar 2028 in Kraft. Für ein im Jahr 2026 erworbenes Elektroauto beträgt der Zusatzsteuerbetrag für die ersten 30.000 € des Listenpreises 18%. Im Jahr 2027 wird dieser Satz auf 20% angehoben. Die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs geltenden Besteuerungsregeln bleiben 60 Monate lang in Kraft.

Diese Maßnahme wird durch die Anhebung des Alters, ab dem ein Fahrzeug als Youngtimer gilt, abgedeckt. Im Jahr 2025 gilt ein Fahrzeug, das 15 Jahre oder älter ist, als Youngtimer. Diese Altersgrenze wird 2026 auf 16 Jahre und ab 2027 auf 25 Jahre angehoben. Für diese Änderungen gilt die Frist von 60 Monaten nicht.

Inhaltsübersicht