Steuerpläne für 2023 verabschiedet

Der Senat hat gestern die Gesetzentwürfe zu den Steuerplänen für 2023 verabschiedet. Auch der Gesetzentwurf zur übermäßigen Kreditaufnahme durch Geschäftsführer wurde verabschiedet.

Pressemitteilung zum Jahresende

Das Finanzministerium hat die wichtigsten Änderungen im jährlichen pressemitteilung zum jahresende. Die meisten dieser Änderungen sind natürlich bereits bekannt. Siehe unter anderem unseren Artikel Das Jahr 2023 rückt näher – woran musst du noch denken?.

Exzessive Kreditaufnahme

Auch der Gesetzentwurf zur übermäßigen Kreditaufnahme bei der eigenen Gesellschaft wurde vom Senat angenommen und wird daher am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Da der erste Stichtag der 31. Dezember 2023 ist, haben wir noch das gesamte Jahr 2023 Zeit, um – falls gewünscht – entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wir beschreiben diese neuen Vorschriften in einem Factsheet.

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