Steuerpläne 2018

Wie erwartet enthielt der Koffer von Finanzminister Dijsselbloem am Prinsjesdag 2017 kaum steuerliche Neuigkeiten. Im Folgenden finden Sie – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einige Punkte aus den vorgestellten Plänen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, was die Pläne für Sie bedeuten könnten oder was Sie darüber hinaus beachten sollten, wenden Sie sich bitte an einen der Berater von VWGNijhof.

Was die wirklich spannenden Neuigkeiten angeht, müssen wir zweifellos auf den Koalitionsvertrag der Regierung Rutte III warten.

4 Gesetzesentwürfe

Wie wir es mittlerweile gewohnt sind, bestehen die Steuerpläne für 2018 aus einer Reihe einzelner Gesetzesentwürfe. Neben dem Steuerplan 2018 und Sonstige steuerliche Maßnahmen 2018 sind das die Gesetz zur Abschaffung der Mehrwertsteuerregelung für die Landwirtschaft und die Gesetz über die Quellensteuerpflicht von Haltergenossenschaften und die Ausweitung der Befreiung von der Quellensteuer.

Abschaffung der Agrarregelung

Dies wurde bereits in einem Anhang zum Haushaltsplan 2016 angekündigt. Die Folge ist, dass Landwirte, Viehzüchter, Gärtner und Forstwirte, die bisher noch die Landwirtschaftsregelung in Anspruch genommen haben, zu “normalen” umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern werden. Sie müssen künftig eine Umsatzsteuerbuchhaltung führen.

Das hat natürlich zur Folge, dass die nicht abgezogene Mehrwertsteuer auf nachhaltige Investitionen doch noch (teilweise) abgezogen werden kann.

Die Agrarregelung wird ab dem 1. Januar 2018 abgeschafft.

Zur Klarstellung: Es geht hier nicht um die Landwirtschaftsfreistellung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Diese Landwirtschaftsfreistellung befreit Buchgewinne bis zur WEVAB des Grundstücks von der Steuer. Seit Jahren kursieren Gerüchte, dass die Abschaffung der Landwirtschaftsfreistellung bevorstehe.

Steuerplan 2018

Der Gesetzentwurf zum Steuerplan 2018 enthält die üblichen Anpassungen von Steuersätzen, Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen. Schließlich werden unsere Steuern in großem Umfang für die Kaufkraftpolitik der Regierung genutzt.

Für die Zuschläge In dem Jahr, in dem die Partnerschaft endet, kann ein abweichendes Bemessungseinkommen zugrunde gelegt werden. Führt dies zu einem um 10% oder mehr niedrigeren Bemessungseinkommen, wird das Einkommen des ehemaligen Partners nicht berücksichtigt.

In der MEHRWERTSTEUER Die Definition des Begriffs „Arzneimittel“ wird verschärft. Von einem Arzneimittel kann nur noch gesprochen werden, wenn für das Produkt eine Zulassung im Sinne des Arzneimittelgesetzes erteilt wurde. Unter anderem gelten Sonnencreme und Zahnpasta daher für Mehrwertsteuerzwecke nicht mehr als Arzneimittel.

Die Lieferung von Seeschiffen sowie deren Bevorratung unterliegen der Mehrwertsteuer unter Anwendung des 0%-Satzes. Hierfür gilt nun zusätzlich die Voraussetzung, dass das Schiff tatsächlich für die gewerbliche Schifffahrt auf hoher See genutzt wird.

Für alle, die an Lotterien teilnehmen: Die Nettogewinne fallen etwas geringer aus. Der Satz der Glücksspielsteuer wird von 29% auf 30,1% angehoben.

Sonstige steuerliche Maßnahmen (OFM 2018)

Die Regelung für Liquidationsverluste in der Körperschaftsteuer wird angepasst. Dabei handelt es sich um die Behebung einer Rechtslücke, die das Gericht in Den Bosch unter der Voraussetzung behoben hat, dass der Gesetzgeber dies regeln wird.

Zudem werden die Folgen eines Urteils des Obersten Gerichtshofs behoben. Dies betrifft die Berechnung des Vermeidungsgewinns im Falle einer internen Nutzungsvergütung innerhalb einer steuerlichen Einheit für die Körperschaftsteuer.

Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer Im Gesetz wird eindeutig festgelegt, in welchen Fällen der Abschluss, das Erlöschen oder die Änderung eines Ehevertrags zur Erhebung dieser Steuern führt. Dies steht unter anderem im Zusammenhang mit den Änderungen des Ehegüterrechts, die am 1. Januar 2018 in Kraft treten (eingeschränkte Gütergemeinschaft).

Die bereits angekündigte Abschaffung der sogenannten Amnestieprogramm ist auch im Gesetzentwurf OFM 2018 enthalten

Koalitionsvertrag

Wie bereits erwähnt, erwarten wir, dass der erste Anstoß für wirklich tiefgreifende steuerliche Änderungen im neuen Koalitionsvertrag gegeben wird. Gerüchten zufolge wird unter anderem erwogen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6% auf 8% anzuheben.

Los geht’s

Auch wenn die Steuerpläne für 2018 keine “großen Überraschungen” enthalten, gibt es doch einige Punkte, die möglicherweise Ihre Aufmerksamkeit erfordern. Wir gehen diese gerne mit Ihnen durch.

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