Steuern sind keine Spenden

Das wird wohl niemanden überraschen: Die Steuern und Abgaben, die man an den Staat zahlt, darf man nicht von dem Einkommen abziehen, auf das man Einkommensteuer zahlt.

Geschenk

Aber wenn man sich die Definition des Begriffs „Geschenk“ genau ansieht, gibt es vielleicht doch Spielraum. Diese Definition findet sich in Artikel 6.33 Buchstabe a des Einkommensteuergesetz 2001. Er lautet: “Zuwendungen aus Großzügigkeit und Pflichtbeiträge, für die keine unmittelbare Gegenleistung erbracht wird.”. Dass man Steuern nicht aus Großzügigkeit zahlt, ist klar. Man tut dies, weil man gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Steuern kann man jedoch als Pflichtabgaben betrachten, für die es keine direkte Gegenleistung gibt. Dennoch entscheidet die Bezirksgericht Zeeland-West Brabant dass Steuern und sonstige Abgaben lokaler Behörden für den Spendenabzug nicht als Pflichtbeiträge angesehen werden. Nach Ansicht des Gerichts geht aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes eindeutig hervor, dass der Spendenabzug nicht für Steuern und Abgaben vorgesehen ist.

ANBI

Eine weitere Voraussetzung für die Steuerabzugsfähigkeit von Spenden ist, dass sie an eine ANBI, also eine gemeinnützige Einrichtung, geleistet wurden. Dass der Staat gemeinnützige Ziele verfolgt, steht außer Frage. Soweit uns bekannt ist, wurde der Staat jedoch nicht durch einen Bescheid als solche eingestuft. Dies wurde im Verfahren nicht vorgebracht. Das Gericht kann sich daher dazu nicht äußern.

Regelmäßige Spende

Der Beteiligte im Verfahren hat sich eingehend mit dem Spendenabzug befasst. Um nicht an die Abzugsschwelle zu stoßen (Spenden sind abzugsfähig, wenn und soweit sie in einem Jahr mehr als 1% des Gesamteinkommens betragen) und der Abzugsgrenze (soweit die Summe der Spenden in einem Jahr mehr als 10% des Gesamteinkommens beträgt, ist der darüber hinausgehende Betrag nicht abzugsfähig) betroffen zu sein, macht er geltend, dass es sich um eine regelmäßige Spende handele. Schließlich zahlt man die Steuern und Abgaben jedes Jahr. Auf diese These geht das Gericht nicht ein, da es entschieden hat, dass keine Spende vorliegt.

Chancen

Möchten Sie mehr über die steuerlichen Vorteile erfahren, die der Abzug von Spenden bietet? In den folgenden Artikeln gehen wir darauf ein. Selbstverständlich können Sie sich auch an einen unserer Menschen.

 

 

Inhaltsübersicht