
In unserem Artikel Ihre Einkommensteuererklärung 2017: Wohnsitz im Ausland Wir haben geschrieben, dass in der Regel klar ist, in welchem Land der steuerliche Wohnsitz liegt. In einem Fall, in dem Appellationsgericht Arnheim-Leeuwarden Als kürzlich eine Entscheidung getroffen wurde, war der steuerliche Wohnsitz Gegenstand der Diskussion.
Steuerlicher Wohnsitz
Für die Feststellung des (steuerlichen) Wohnsitzes einer Person ist in erster Linie die Gesetzgebung des jeweiligen Landes maßgeblich. In dem Urteil ging es um einen Mann, dessen Familie (Ehefrau und drei Kinder) in den Niederlanden lebt. Er arbeitet für eine Universität im Vereinigten Königreich. Von den 190 Arbeitstagen arbeitet er 152 im Vereinigten Königreich und 38 in den Niederlanden. Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit hält er sich mehr als 190 Tage im Vereinigten Königreich in einer Wohnung auf, deren Eigentümer er ist.
Vielleicht ahnen Sie es bereits. Nach niederländischem Recht liegt der steuerliche Wohnsitz dieses Mannes in den Niederlanden. Die britischen Steuerbehörden kommen hingegen zu dem Schluss, dass sein steuerlicher Wohnsitz im Vereinigten Königreich liegt. Es liegt also ein doppelter Wohnsitz (eine „dual residence“) vor.
Entscheidungsspiel
Das zwischen den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich geschlossene Steuerabkommen sieht für den Fall eines doppelten Wohnsitzes vor, dass der Steuerpflichtige als in dem Land wohnhaft gilt, zu dem er die engsten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen unterhält.
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der steuerliche Wohnsitz in den Niederlanden liegt. Dabei ist von Bedeutung, dass die familiären Bindungen eindeutig in Richtung der Niederlande weisen. Das Gericht betont, dass diese Bindungen bei seiner Abwägung ein großes Gewicht haben. Insbesondere wird berücksichtigt, dass die Ehefrau mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern in den Niederlanden wohnt. Auch die große Regelmäßigkeit, mit der sich der Mann in den Niederlanden aufhält, und die Tatsache, dass er sich während der Ferien stets in den Niederlanden aufhält, spielen eine Rolle.
Die sozialen Beziehungen des Mannes lassen sich in beiden Ländern verorten.
Sowohl das Arbeitseinkommen des Mannes als auch das seiner Ehefrau leisten einen wesentlichen Beitrag zum Familieneinkommen. Daher bestehen in beiden Ländern wichtige wirtschaftliche Verbindungen. Das Gericht sieht eine Bestätigung seiner Entscheidung in der Tatsache, dass sich der Mann in seinen Einkommensteuererklärungen stets als im Inland steuerpflichtig angesehen hat. Außerdem hat er in diesen Erklärungen das Haus in den Niederlanden stets als seinen Hauptwohnsitz angegeben.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Muss dann auf das gesamte britische Einkommen niederländische Einkommensteuer gezahlt werden? Soweit das Vereinigte Königreich als Quellenstaat Steuern erheben darf, muss sich die Niederlande zurückhalten. Dazu muss festgestellt werden, welcher Teil des Einkommens sich auf die im Arbeitsstaat geleistete Arbeit bezieht. Es geht um die Tage, an denen sich die Person tatsächlich im Vereinigten Königreich aufgehalten hat.
Der britische Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag für die gesamte geleistete Arbeit. Daher muss der Anteil, für den sich die Niederlande zurückziehen müssen, anhand des sogenannten „Tagebruchs“ ermittelt werden. Im Zähler dieses Bruchs steht die Anzahl der Tage, an denen tatsächlich im Vereinigten Königreich gearbeitet wurde (einschließlich etwaiger Krankheitstage). Das sind 152. Im Nenner des Bruchs steht die Anzahl der Kalendertage des Jahres, abzüglich: Wochenendtage, vereinbarte Urlaubstage, Feiertage und andere Tage, an denen nicht gearbeitet werden muss. Das sind 190. Die Niederlande müssen daher für 152/190 des Einkommens eine Doppelbesteuerungsentlastung gewähren.
Die Ergebnisse variieren je nach Land
Der oben beschriebene Fall spielte sich im Rahmen des Steuerabkommens mit dem Vereinigten Königreich ab. Da Steuerabkommen mit jedem Land einzeln ausgehandelt werden, muss für jedes Land geprüft werden, was konkret in dem jeweiligen Abkommen festgelegt ist. Die Niederlande haben mit vielen Ländern Steuerabkommen geschlossen, aber natürlich bei weitem nicht mit allen. Wenn kein Steuerabkommen besteht, kann die sogenannte einseitige Regelung eine Lösung bieten.
