Der scheidende Finanzminister Van Weyenberg hat die Frühjahrsbericht 2024 vorgestellt. Wir haben für dich einige steuerliche Vorschläge herausgesucht.
Wir tun dies allerdings mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass völlig ungewiss ist, ob diese Vorschläge die parlamentarische Ziellinie erreichen werden. Das scheidende Kabinett verfügt nämlich nicht über eine Mehrheit im Parlament. Und die Verhandlungen über die Bildung eines neuen Kabinetts sind noch nicht so weit fortgeschritten, dass klar ist, welche steuerpolitischen Vorschläge aus diesem Prozess hervorgehen werden.
Ausnahmeregelung für KMU
Die Gewinnfreistellung für KMU beträgt im Jahr 2024 13,31%. Für 2025 soll dieser Wert auf 12,7% gesenkt werden. Im Frühjahrsbericht wird eine weitere Senkung auf 12,03% vorgeschlagen. Durch die KMU-Freistellung wird der Gewinn von einkommensteuerpflichtigen Unternehmern teilweise von der Einkommensteuer befreit.
Ein gebrauchter Lieferwagen mit hoher Laufleistung und wechselnder Nutzung
Bei einem ständig und abwechselnd genutzten Lieferwagen kann der Arbeitgeber den Zuschlag für die private Nutzung gemäß der Endbesteuerungsregelung durch Lohnsteuer “ablösen”. Dieser Arbeitgeber zahlt dann pro kontinuierlich und abwechselnd genutztem Lieferwagen 300 € Lohnsteuer. Dieser Betrag wird erhöht, da er seit der Einführung im Jahr 2006 nicht an die Inflation angepasst wurde. Wie hoch der Betrag sein wird, geht aus dem Frühjahrsbericht nicht hervor.
Bekämpfungsstrukturen mit kurzer Verweildauer
Im Rahmen der Mehrwertsteuer wird eine Überprüfungsregelung eingeführt, um Konstruktionen mit “Kurzzeitvermietung” von Immobilien zu bekämpfen. Der Vorschlag zur Einführung dieser Regelung stand bis Anfang April zur öffentlichen Konsultation im Internet. Die Neuregelung tritt für Immobilien-Sanierungsprojekte in Kraft, die nach dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden.
Einmalige Rentenzahlung
Das Inkrafttreten des Gesetzentwurfs, auf dessen Grundlage ein Teil eines Rentenanspruchs als Einmalzahlung ausgezahlt werden kann, ist für den 1. Juli 2024 vorgesehen. Dieser Termin kann nicht eingehalten werden. Es ist unklar, wann das neue (geplante) Inkrafttreten stattfinden wird. Siehe auch unseren Artikel Die Rente auf einmal auszahlen lassen? Noch ein bisschen warten.
Bemerkenswerte Steuerkonstruktionen
Darüber hinaus enthält Anhang 10 des Frühjahrsberichts einen aktuellen Überblick über die Bekämpfung auffälliger Steuerkonstruktionen.
- Umgehung durch die Befreiung vom Grundstückstausch (Grunderwerbsteuer): Es wird vorgeschlagen, die Voraussetzungen für die Befreiung zu verschärfen, indem die Befreiung nicht mehr für den Erwerb von Wohnimmobilien (mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Betriebswohnungen), Grundstücken und Zubehör gilt. Andere Gebäude und Grundstücke fallen nur dann unter die Befreiung, wenn sie landwirtschaftlich gewerblich genutzt werden.
- Kurzfristige Vermietungskonstruktionen im Umsatzsteuerrecht: dazu weiter unten unter der Überschrift „Bekämpfung von Strukturen mit Kurzaufenthalten“.
- Steuervermeidung durch die Ausnahmeregelung bei Unternehmensspaltungen (Übertragungssteuer): Die Befreiung wird um folgende Voraussetzungen ergänzt: eine Haltepflicht (3 Jahre), eine Unternehmensvoraussetzung (außer bei streitigen Aufspaltungen) und eine Fortführungsvoraussetzung (3 Jahre). Die Befreiung gilt nicht bei aufeinanderfolgenden Handlungen, die überwiegend auf Steuervermeidung abzielen.
- Aufspaltungspraktiken bei Immobilien-GmbHs im Hinblick auf den Zinsabzug: Es wird vorgeschlagen, für Immobilien-GmbHs mit an Dritte vermieteten Immobilien im Rahmen des Zinsabzugs einen Schwellenwert von 0 € anzuwenden.
- Außerordentliche Abwicklung von Renten- und Leibrentenansprüchen (sowie ODVs) in der GmbH: Es wird vorgeschlagen, die Nachforderungsfrist ab dem Zeitpunkt wieder in Kraft treten zu lassen, zu dem die Steuerbehörde feststellt, dass eine Altersvorsorge nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurde.
