Steuerliche Überprüfung

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Über die Maßnahmen, die das Kabinett im Rahmen der bereits angekündigten Steuerreform zu ergreifen gedenkt, ist in der Presse bereits viel geschrieben worden. Am Freitag, den 19. Juni 2015, informierte Finanzstaatssekretär Wiebes das Abgeordnetenhaus mit einem Schreiben, in dem er die möglichen Maßnahmen skizzierte. Die Maßnahmen, für die sich nach einer Bestandsaufnahme des Kabinetts voraussichtlich eine tragfähige Mehrheit in Senat und Abgeordnetenhaus finden lässt.

Ein Hauptziel der Steuerreform ist es, die Belastung des Faktors Arbeit (erheblich) zu verringern. Zu diesem Zweck wird eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Steuersätze und Steuergutschriften ergriffen. Diese Maßnahmen dürften dazu führen, dass die von einem Haushalt zu zahlende Einkommenssteuer im Durchschnitt um etwa 800 € pro Jahr sinkt (je nach den letztlich umgesetzten Maßnahmen möglicherweise auf 2.000 € steigt).

Die Kapitalertragssteuer (Kasten 3) wird reformiert, weil insbesondere die Erhebung einer pauschalen Rendite von 4% auf Sparkonten, auf denen in der Regel viel geringere Zinsen erzielt werden, als ungerecht empfunden wird. Eine Besteuerung der tatsächlich erzielten Rendite ist kurzfristig nicht realisierbar. Daher hat die Regierung ein System entwickelt, bei dem die Rendite für jeden Vermögenstitel auf der Grundlage der tatsächlich auf dem Markt erzielten Renditen periodisch ermittelt wird. Mit anderen Worten: Für die Besteuerung von Sparkonten wird eine andere fiktive Rendite festgelegt als für die Rendite eines Wertpapierportfolios oder einer Immobilienanlage. Der Satz in Feld 3 ändert sich nicht: 30%.

In der Presse wurde bereits viel über die Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersatzes berichtet. Diese Maßnahme bedeutet, dass alle Lieferungen, die derzeit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz (6%) unterliegen, zum Normalsatz (21%) übergehen werden. Nur Lebensmittel werden weiterhin dem ermäßigten Satz unterliegen (einschließlich der im Gaststättengewerbe gelieferten Lebensmittel).
Übrigens werden die Einnahmen aus dieser Mehrwertsteuer-Maßnahme vollständig wiederverwendet.

Die Maßnahmen zur Kfz-Besteuerung sind in einem separaten Schreiben von Wiebes, dem “Autobrief II”, enthalten. Dieses Schreiben wurde noch nicht an das Repräsentantenhaus geschickt, aber eine Pressemitteilung hat bereits einige Details über die Maßnahmen enthüllt. Zusätzlich zu den Maßnahmen im BPM und MRB werden die Lohn- und Einkommensteuergutschriften auf 4% für vollelektrische Autos und 22% für alle anderen Autos begrenzt. Was das Übergangsgesetz sein wird, wird in der Pressemitteilung nicht erwähnt.

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