Steuerliche Partner: Reicht gemeinsam eine Steuererklärung ein

Steuerlich als Partner geltende Personen müssen ihre Einkommensteuererklärung nicht gemeinsam einreichen. Das ist aber durchaus sinnvoll! Durch eine geschickte Aufteilung der Einkünfte und Abzugsposten kannst du nämlich Steuern sparen. Diese Aufteilung musst du selbst vornehmen. Das Finanzamt erledigt das nicht für dich!

Steuerpartner

Wer ist dein steuerlicher Partner? Du hast dabei keine Wahl. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, bist du steuerlicher Partner.

Wenn du verheiratet bist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen bist, ist dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner auch dein steuerlicher Partner. Du giltst jedoch ab dem Zeitpunkt nicht mehr als Partner, ab dem:

  • ein Antrag auf (Ehe-)Scheidung wurde gestellt UND;
  • du nicht mehr unter derselben Adresse gemeldet bist.

Wenn Sie unverheiratet mit einer volljährigen Person zusammenleben, gelten Sie für die Einkommensteuer als steuerlicher Partner, wenn Sie:

  • ist unter derselben Adresse gemeldet UND;
  • eine (oder mehrere) der folgenden Bedingungen ist erfüllt:
    • Du hast einen notariell beglaubigten Lebenspartnerschaftsvertrag abgeschlossen;
    • Aus dieser Beziehung ist ein Kind hervorgegangen;
    • Du hast ein Kind anerkannt;
    • Die Wohnung, die Ihr Hauptwohnsitz ist, befindet sich im gemeinsamen (wirtschaftlichen) Eigentum;
    • An der gemeinsamen Wohnadresse ist ein minderjähriges Kind eines der beiden Partner gemeldet;
    • Du warst bereits im vorangegangenen Kalenderjahr steuerlich als Partner anerkannt.

Einkommenszuteilung

Als steuerliche Partner könnt ihr die Einkünfte nach Belieben aufteilen, sofern ihr das Gesamteinkommen gemeinsam angibt. Eure Einkünfte aus:

  • wesentlicher Anteil (Box 2);
  • Sparen und Anlegen (Box 3).

Ihr Einkommen aus einer wesentlichen Beteiligung wird im Jahr 2018 mit einem proportionalen Steuersatz von 25% besteuert. Für den Steuersatz spielt es daher keine Rolle, welcher der Partner das Einkommen angibt. Durch die Zurechnung des Einkommens aus einer wesentlichen Beteiligung können Sie jedoch möglicherweise dafür sorgen, dass Steuerfreibeträge optimal genutzt werden oder dass Sie die Steuerfreigrenze ausschöpfen.

Auch der Steuersatz in Box 3 ist proportional. Die Berechnung der pauschalen Rendite in Box 3 führt jedoch zu einer gewissen Progression der Steuerbelastung. Sie können daher durch die Aufteilung dieses Einkommens Steuern sparen, wenn Ihre Steuerbemessungsgrundlage für Box 3 höher als (etwa) 100.000 € ist. Und auch mit dem Einkommen aus Box 3 können Sie dafür sorgen, dass Steuerfreibeträge optimal genutzt werden.

Abzüge

Von den abzugsfähigen Posten kannst du nach Belieben aufteilen:

  • der Saldo aus dem Eigenheimfreibetrag und den abzugsfähigen Kosten und Zinsen;
  • der personenbezogene Steuerfreibetrag (außergewöhnliche Ausgaben, Studienkosten, Spenden).

Bei dieser Aufteilung besteht die Kunst natürlich darin, den Abzug so weit wie möglich zum höchsten Steuersatz geltend zu machen. Welcher Steuersatz das ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Ihres Partners ab.

Gemeinsame Steuererklärung

Es versteht sich von selbst, dass es praktischer ist, die günstigste Aufteilung zu ermitteln, wenn ihr als steuerliche Partner gemeinsam eure Einkommensteuererklärung abgibt. Alle Steuererklärungsprogramme bieten diese Möglichkeit. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Wenn Sie beide getrennte Steuererklärungen einreichen, müssen Sie untereinander absprechen, wer welche Einkünfte und Abzüge in seiner bzw. ihrer Steuererklärung berücksichtigt. Das Risiko einer nicht optimalen Aufteilung ist dann deutlich größer.

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