Steuerliche Maßnahmen im Rahmen der Grundsatzvereinbarung der Koalition

In einem Anhang Die Grundsatzvereinbarung der Koalition aus PVV, VVD, NSC und BBB enthält natürlich eine Reihe steuerlicher Maßnahmen. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen. Die konkrete Ausgestaltung der meisten Maßnahmen ist derzeit natürlich noch nicht bekannt.

  • Die Maßnahmen zur Abschaffung der Rückkaufregelung für die Dividendensteuer ab 2025 werden rückgängig gemacht.
  • Steuerentlastung für Arbeit (möglicherweise durch eine zusätzliche Einkommenssteuerklasse).
  • Die Senkung der Gewinnfreistellung für KMU (von 12,7% auf 12,03% ab 2025) wird rückgängig gemacht.
  • Die Anhebung des Steuersatzes für Box 2 von 31% auf 33% wird ab 2025 rückgängig gemacht.
  • Für eine Steuersenkung in Steuerklasse 1 werden strukturell 100 Millionen Euro bereitgestellt.
  • Keine Änderungen beim Steuerabzug für Wohnbaukreditzinsen.
  • Begrenzung des Zinsabzugs bei der Körperschaftsteuer von 20% auf den europäischen Durchschnitt von 25%.
  • Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen (ab 2026).
  • Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Kulturgüter und -dienstleistungen (ab 2026), mit Ausnahme des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Tagesausflüge und Kinos.
  • Anhebung der Glücksspielsteuer von 30,51 TP3T auf 37,81 TP3T.
  • Weitere Schritte zum Abbau (negativ bewerteter) Steuerregelungen und zur Bekämpfung unbeabsichtigter Konstruktionen.
  • Abschaffung der Verrechnungsregelung für Kleinverbraucher (einmalig zum 1. Januar 2027).
  • Einschränkung des Spendenabzugs bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.
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