
Am 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. In einem Entscheidung Der Staatssekretär für Finanzen erläutert die steuerlichen Auswirkungen des Rückzugsabkommens.
Übergangszeitraum
Im Austrittsabkommen, das die Europäische Union mit dem Vereinigten Königreich geschlossen hat, ist eine Übergangsphase festgelegt. Diese Übergangsphase endet am 31. Dezember 2020. Das Austrittsabkommen sieht die Möglichkeit einer Verlängerung der Übergangsphase vor. Es ist jedoch noch unklar, ob davon Gebrauch gemacht wird.
Während der Übergangsphase ändert sich (nahezu) nichts. Das Gemeinschaftsrecht bleibt weiterhin gültig. Das Vereinigte Königreich wird bis einschließlich 31. Dezember 2020 wie ein Mitgliedstaat der Europäischen Union behandelt.
Auch für die Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern, die Kfz-Steuer (BPM), Einfuhrzölle und Ähnliches gilt die Übergangsfrist.
Und dann?
Die Übergangsphase gibt dem Vereinigten Königreich Zeit, seine nationalen Rechtsvorschriften anzupassen. Ab dem 1. Januar 2021 (sofern die Übergangsphase nicht verlängert wird) wird das Vereinigte Königreich zu einem sogenannten Drittland. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre steuerliche Situation haben. Sie haben noch (mindestens) 11 Monate Zeit, sich darauf vorzubereiten.
