Muss man auf sein Nikolaus- oder Weihnachtsgeschenk Steuern zahlen?

Muss man auf sein Nikolaus- oder Weihnachtsgeschenk Steuern zahlen?

Aber sicher

Beim Kauf des Geschenks zahlen Sie in jedem Fall Mehrwertsteuer. Und als Privatperson (nicht mehrwertsteuerpflichtiger Unternehmer) dürfen Sie diese Mehrwertsteuer nicht abziehen.

Unternehmer dürfen die Mehrwertsteuer auf Geschenke zwar abziehen. Natürlich nur, wenn und soweit sie mehrwertsteuerpflichtige Leistungen erbringen.

Sobald das Geschenk an Geschäftspartner oder Mitarbeiter überreicht wird, muss geprüft werden, ob dieser Steuerabzug rückgängig gemacht werden muss. In der Regel ist dann der BUA (Beschluss über den Ausschluss des Umsatzsteuerabzugs) steht zur Debatte.

Sie müssen jedes Jahr im letzten Erklärungszeitraum für die Umsatzsteuer prüfen, ob die BUA zur Anwendung kommt. Natürlich hilft VWGNijhof Ich würde dir dabei gerne helfen.

Lohnsteuer

Wenn du das Nikolaus- oder Weihnachtsgeschenk von deinem Arbeitgeber erhältst, ist Lohnsteuer zu entrichten. Denn Lohn ist “alle Leistungen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gewährt werden“… Also auch die Schokoladenbuchstaben zum Nikolaus und das Weihnachtspaket.

Das Geschenk ist steuerfrei, wenn es vom Personalverein verschenkt wird. Schließlich handelt es sich dabei um einen vom Arbeitgeber unabhängigen Verein. Wenn Sie als Arbeitgeber einen Beitrag zum Personalverein leisten möchten, kann ein Personalfonds erhebliche Vorteile bieten. Allerdings müssen Sie dafür alle Voraussetzungen erfüllen.

Und natürlich können Sie Ihren Mitarbeitern im Rahmen des Freibetrags der Arbeitskostenregelung steuerfreie Nikolaus- und Weihnachtsgeschenke gewähren. Der Freibetrag ist jedoch auf 1,2% der Lohnsumme begrenzt. In der Regel werden auch andere Posten in diesem Freibetrag berücksichtigt.

Prüfen Sie noch vor Ende 2017, wie viel Freiraum noch übrig ist, und nutzen Sie diesen, wenn Sie möchten, noch für eine steuerfreie Zusatzleistung für Ihre Mitarbeiter. Auch dabei können Sie sich an folgende Stelle wenden: VWGNijhof.

Schenkungssteuer

Ein Geschenk macht man aus Großzügigkeit. Dabei handelt es sich um eine Schenkung. Und der Empfänger einer Schenkung muss Schenkungssteuer zahlen.

Natürlich fallen die meisten Nikolaus- und Weihnachtsgeschenke unter die für die Schenkungssteuer geltenden Freibeträge. Und das Finanzamt macht sich keine Gedanken über jeden einzelnen Schokoladenbuchstaben, den man in den Schuh seiner Kinder steckt.

Ein Nikolaus- oder Weihnachtsgeschenk an Mitarbeiter gilt nicht als Zuwendung. Man überreicht das Geschenk nämlich nicht aus Großzügigkeit, sondern im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Die vom Mitarbeiter geleistete Arbeit steht gewissermaßen dem Geschenk gegenüber. Um es ganz klar zu sagen: Das Geschenk ist Lohn.

Das Gleiche gilt für Geschenke an Geschäftspartner. Diese verschenkt man nicht aus Großzügigkeit, sondern im Hinblick auf die eigenen geschäftlichen Interessen. Daher handelt es sich im Sinne der Schenkungssteuer nicht um eine Schenkung. Der Geschäftspartner muss das Geschenk jedoch seinem oder ihrem Unternehmensgewinn oder seinem oder ihrem Arbeitsentgelt zurechnen (Lohn von Dritten). Oder du musst diese Lohnsteuer selbst tragen.

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