Sportabonnement nicht steuerlich absetzbar

Krankenkosten können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung von Ihrem Einkommen abziehen. Dieser Abzug ist Teil des personenbezogenen Freibetrags. Er wird von Ihrem Einkommen aus Arbeit und Wohnung (Box 1) abgezogen. Wenn Ihr Abzug höher ist als Ihr Einkommen in Box 1, können Sie ihn von Ihrem Einkommen aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) abziehen. Und falls dann noch ein Abzug übrig bleibt, können Sie ihn von Ihrem Einkommen aus einer wesentlichen Beteiligung (Box 2) abziehen. Den personenbezogenen Freibetrag, der Ihnen in einem Jahr noch verbleibt, können Sie im folgenden Jahr geltend machen.

Spezifische Gesundheitskosten

Nicht alle Kosten, die dir im Zusammenhang mit Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit entstehen, kannst du steuerlich absetzen. Der Abzug ist auf die im Gesetz ausdrücklich genannten Gesundheitskosten beschränkt. Kosten, die nicht zu deinen Lasten gehen, beispielsweise weil sie erstattet werden, kannst du nicht absetzen.

Die im Gesetz genannten spezifischen Gesundheitskosten sind:

  • medizinische und chirurgische Versorgung (mit Ausnahme von Laserbehandlungen der Augen als Ersatz für Brillen oder Kontaktlinsen);
  • Transport;
  • pharmazeutische Hilfsmittel, jedoch nur, wenn sie auf ärztliche Verschreibung hin abgegeben werden;
  • sonstige Hilfsmittel, sofern diese hauptsächlich von kranken oder behinderten Personen genutzt werden;
  • zusätzliche Kosten für eine ärztlich verordnete Diät (hierfür sind Pauschalbeträge festgelegt);
  • zusätzliche Kleidung und Bettzeug;
  • Reisen im Zusammenhang mit regelmäßigen Besuchen bei Personen, die seit einem Monat oder länger gepflegt werden und mit denen Sie einen gemeinsamen Haushalt geführt haben.

Sportabonnement

In einem Fall, in dem die Bezirksgericht Nordholland Nachdem kürzlich eine Entscheidung ergangen war, wollte die Betroffene die Kosten für ihr Sportabonnement bei Basic-Fit und die Kosten für Pilates-Kurse als spezifische Gesundheitskosten absetzen. Dazu hatte sie die Kategorie „medizinische und chirurgische Hilfe“ ausgewählt. Aus dem Gesetz geht hervor, dass es sich bei dieser Kategorie um eine Behandlung handeln muss:

  • durch einen Arzt oder einen dafür befugten Rettungssanitäter;
  • auf ärztliche Verschreibung und unter ärztlicher oder paramedizinischer Aufsicht.

Da für das Training bei Basic-Fit keine Bescheinigungen eines Arztes oder einer medizinischen Fachkraft vorgelegt wurden und sich auch nicht herausgestellt hat, dass das Training unter Aufsicht eines Arztes oder einer medizinischen Fachkraft stattfindet, kann das Gericht nur entscheiden, dass es sich nicht um abzugsfähige spezifische Gesundheitskosten handelt.

Transportkosten

In diesem Fall steht auch der Abzug von Fahrtkosten zur Diskussion. Die Betroffene macht einen Abzug für 2.349 Kilometer geltend, die sie für den Besuch einer Psychotherapiepraxis zurückgelegt hat. Sie legt einen Kilometersatz von 0,35 € zugrunde. Die Anzahl der Kilometer wurde vom Finanzamt nicht beanstandet. Der geltend gemachte Kilometersatz ist jedoch zu hoch. Das Gericht korrigiert diesen auf 0,226 €. Dies entspricht dem vom Finanzamt auf der Grundlage des gefahrenen Fahrzeugs ermittelten durchschnittlichen Kilometersatzes.

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