
Staatssekretär Snel hat in der Zimmer Es wurde mitgeteilt, dass Box 3 zum 1. Januar 2020 noch nicht geändert wird. Das bedeutet, dass Ihre Spar-GmbH noch mindestens ein Jahr lang bestehen bleiben kann. Oder dass es sich möglicherweise lohnt, noch vor dem 1. Januar 2020 eine Spar-GmbH zu gründen.
Am 23. Juni 2020 teilte der Staatssekretär für Finanzen, Vijlbrief, in der Zweiten Kammer mit, dass die Pläne zur Box-3-Besteuerung nicht umgesetzt werden. In welcher Form die Steuer angepasst wird, ist noch nicht klar. Es sieht so aus, als würden die Spar-BVs noch etwas länger “in der Schwebe bleiben”.
Kasten 3
In Box 3 werden Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen mit Einkommensteuer belegt. Für die meisten Steuerpflichtigen betrifft dies Guthaben auf Bankkonten, Wertpapierportfolios, (vermietete) Immobilien und Forderungen (beispielsweise gegenüber Kindern). Schulden, die nicht in Box 1 oder Box 2 berücksichtigt werden, mindern die Steuerbemessungsgrundlage für Box 3.
Das Einkommen wird in Box 3 pauschal berechnet. Bis einschließlich 2016 betrug dieses Einkommen 4% des Wertes des Vermögens in Box 3. Seit 2017 wird die pauschale Rendite auf der Grundlage von drei Renditen berechnet. Die ersten 30.360 € Ihres Vermögens in Box 3 sind steuerfrei. Anschließend beträgt die pauschale Rendite auf die folgenden 71.650 €: 1,9351%, und zwar über die folgenden 918.086 €: 4,4513% und auf dein Vermögen, das über 1.020.096 € liegt: 5,6%. Diese Beträge gelten pro steuerlichem Partner.
Die Einkommensteuer beträgt 30% des anhand dieser Pauschalrenditen berechneten Einkommens.
Spar-GmbH
Wer sein Geld auf einem Sparkonto bei einer Bank angelegt hat, weiß, dass diese Renditen schon seit Jahren bei weitem nicht mehr erreicht werden. Die pauschale Rendite basiert daher nicht nur auf den Zinsen für Sparkonten, sondern auch auf Renditen, die beispielsweise mit Aktienanlagen erzielt werden.
Für diese Personen kann es daher interessant sein, ihre Ersparnisse in eine GmbH (oder einen offenen Fonds auf gemeinschaftliche Rechnung) einzubringen. Dann werden die tatsächlich erhaltenen Zinsen mit Körperschaftsteuer besteuert (deren Satz im Jahr 2019 maximal 25% beträgt). Wird der nach Zahlung der Körperschaftsteuer verbleibende Gewinn ausgeschüttet, fallen zusätzlich 25% an Steuern auf wesentliche Beteiligungen an.
Bei niedrigeren Renditen fällt diese Abgabe deutlich geringer aus als die 30%-Einkommensteuer auf die Pauschalrendite.
Übermäßig
Die Steuer, die Sie auf Box 3 zahlen, ist unverhältnismäßig hoch. Das hat der Oberste Gerichtshof inzwischen mehrfach festgestellt. Der Oberste Gerichtshof überlässt es jedoch dem Gesetzgeber, die erforderliche Rechtswiederherstellung vorzunehmen. Zu Beginn dieses Artikels haben wir bereits darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber, vertreten durch den Staatssekretär für Finanzen, erklärt hat, diese Korrektur für das Jahr 2020 noch nicht vornehmen zu wollen.
Der Oberste Gerichtshof hat inzwischen in (Muster-)Verfahren über die Jahre bis einschließlich 2016 entschieden. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Oberste Gerichtshof den Steuerpflichtigen für 2017 und die folgenden Jahre unter die Arme greifen wird. Da auch der Staatssekretär Box 3 nicht (nennenswert) anpassen wird, können Sie Ihre Spar-GmbH noch (mindestens) ein Jahr lang aufrechterhalten. Es sei denn, Sie setzen die Mittel so ein, dass Sie eine höhere Rendite erzielen. VWG berechnet gerne für Sie, ob Ihre Ersparnisse (und Ihr sonstiges Vermögen) in Ihrer GmbH gut angelegt sind.
