Solarmodule: Verrechnung noch bis zum 1. Januar 2023

Es schwebt den Besitzern von Solaranlagen schon seit einiger Zeit über dem Kopf: die Abschaffung der Net-Metering-Regelung. Diese wird zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, allerdings mit einer schrittweisen Auslaufphase, die bis 2031 andauert.

Verkaufsprogramm

Die Verrechnungsregelung wird im Rahmen der Energiesteuer angewendet. Diese Steuer zahlst du unter anderem auf Strom, der dir von einem Stromversorger geliefert wird.

Auf den Strom, den Sie mit Ihren eigenen Solarmodulen erzeugen und direkt selbst verbrauchen (oder hinter dem Zähler speichern), wird keine Energiesteuer erhoben. Da der Strom, den Sie nicht direkt selbst verbrauchen, mit dem Strom verrechnet wird, den Ihnen der Stromversorger liefert, zahlen Sie auf diesen Strom keine Energiesteuer.

Fertigstellung

Die Verrechnungsregelung wird ab dem 1. Januar 2023 schrittweise auslaufen. Dies geht aus einem aktuellen Brief der Kammer. Wie der Ausstieg genau ablaufen wird, ist noch nicht bekannt. Klar ist jedoch, dass ab 2031 keine Verrechnung mehr zulässig sein wird. Die zuvor angekündigte Einspeisevergütung wird es nicht geben.

Der Auslauf beginnt erst am 1. Januar 2023, da die Abschaffung der Verrechnung erst möglich ist, wenn jeder über einen Zähler mit Doppelzählwerk verfügt.

Vorteil

Nach der Abschaffung der Nettoabrechnung beschränkt sich der Vorteil der mit Solarmodulen erzeugten Energie auf die Vergütung, die der Stromversorger für den ins Netz eingespeisten Strom zahlt.

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