
Die Steuerbehörde wird ab 2016 vollständig digital arbeiten. Es ist vorgesehen, dass Steuerpflichtige und Leistungsberechtigte innerhalb weniger Jahre keinerlei Postsendungen mehr von der Steuerbehörde und der Steuerbehörde/Leistungen erhalten. Alles, was die genannten Behörden versenden, landet dann im digitalen Briefkasten, über den jeder Niederländer auf dem Internetportal verfügt. mijnoverheid.nl.
Zunächst sind die Zulagen an der Reihe. Die Steuerbehörde/Zulagen nutzt das Internetportal bereits seit zwei Jahren mijntoeslagen.nl für die digitale Kommunikation mit den Leistungsberechtigten und kann so am einfachsten auf eine vollständig digitale Kommunikation umstellen. Ab 2016 wird keinerlei Korrespondenz zu den Leistungen mehr per Post versandt, sondern die Leistungsberechtigten müssen diese in mijnoverheid.nl oder mijntoeslagen.nl. Ab 2017 werden dann die Unterlagen des Finanzamts folgen: die Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung (früher: das Steuererklärungsformular) sowie die Steuerbescheide und Verfügungen. Im Jahr 2016 erhalten Sie die Unterlagen des Finanzamts noch sowohl per Post als auch in Ihrer digitalen Nachrichtenbox.
Das Internetportal mijnoverheid.nl gibt es bereits seit einigen Jahren, doch nur etwa 2 Millionen Privatpersonen haben ihr digitales Postfach aktiviert. Angesichts der bevorstehenden Einstellung des Versands von Unterlagen per Post ist es wichtig, dass jeder sein Postfach aktiviert und nutzt. Wer keinen Computer besitzt, sollte sich am besten jemanden suchen, der ihm dabei helfen kann. Für diejenigen, denen dies nicht gelingt, werden spezielle Hilfsdienste eingerichtet.
Auch wenn Sie Ihre Interessen in Steuerangelegenheiten und bei Ihren Beihilfen von einem (Steuer-)Dienstleister vertreten lassen, ist es sehr ratsam, Ihre Nachrichtenbox auf mijnoverheid.nl in Kürze zu aktivieren. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die Behörden den Schwerpunkt auf das reibungslose Funktionieren der (privaten) Nachrichtenboxen legen und weniger auf die Weitergabe der Informationen an die Dienstleister. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass Ihr Dienstleister nicht, nicht immer oder nicht rechtzeitig alle relevanten Informationen erhält. Sollten die Steuerbehörde und/oder die Steuerbehörde/Zulagen jedoch fehlerhafte Bescheide versenden, ist es wichtig, dass rechtzeitig (in der Regel muss dies innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des Bescheids erfolgen) formell Widerspruch dagegen eingelegt wird. Letztendlich sind Sie selbst dafür verantwortlich.
Es ist übrigens nicht ratsam, Ihrem (Steuer-)Dienstleister die Zugangsdaten für Ihre digitale Nachrichtenbox (Ihr DigiD) mitzuteilen. Die Behörden senden nämlich mehr Nachrichten an Ihre persönliche Nachrichtenbox als nur die Unterlagen des Finanzamts und des Finanzamts/Zuschüsse.
