Arbeiten Sie an der Erstellung von Dateien

20141128_dossieropbouw_VWGNijhof

Ab dem 1. Juli 2015 können Sie einen Arbeitnehmer erst entlassen, wenn Sie eine solide Akte vorweisen können. Der Aufbau einer Akte braucht Zeit. Warten Sie also nicht bis zum 1. Juli 2015, sondern fangen Sie jetzt an.

Überprüfung des Rahmens für die Entlassung
Wenn Sie einen Arbeitnehmer mit Funktionsstörungen entlassen wollen, gilt ab dem 1. Juli 2015 ein strenger Beurteilungsrahmen. Die Funktionsstörung darf nicht darauf zurückzuführen sein, dass Sie sich nicht um die Ausbildung und die Arbeitsbedingungen gekümmert haben. Außerdem muss ein Verbesserungsprozess abgeschlossen worden sein, der in regelmäßigen Abständen überwacht und bewertet wurde. Erforderlichenfalls muss der Mitarbeiter während dieses Prozesses durch Coaching oder Training unterstützt worden sein. Darüber hinaus muss die Personalakte schriftliche Berichte über die im Rahmen des Verbesserungsprozesses geführten Gespräche und getroffenen Vereinbarungen enthalten.

Auflösung neuer Stil
Wenn Sie einen nicht funktionierenden Arbeitnehmer entlassen wollen, müssen Sie ab dem 1. Juli 2015 vor dem Bezirksgericht die Auflösung des Arbeitsvertrags beantragen. Das Unterbezirksgericht muss prüfen, ob Sie alle genannten Verfahrensschritte ordnungsgemäß durchgeführt haben. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Bezirksgericht die Auflösung nicht vornehmen. Sie werden dann wieder nach Hause geschickt, um Ihre Hausaufgaben zu machen - d. h. eine solide Akte anzulegen.

Rückerstattung
Wenn das Gericht einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren auflöst, hat der Arbeitnehmer zunächst Anspruch auf ein Übergangsgeld (die Formel des Landgerichts wird ab 1. Juli 2015 abgeschafft). Letzteres gilt nicht, wenn ein schweres Verschulden oder eine Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers vorliegt.

Tipp: Beginnen Sie jetzt mit der Erstellung Ihres Dossiers. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie alles getan haben, um die Leistung Ihres Mitarbeiters zu verbessern, kann das Bezirksgericht den Arbeitsvertrag Ihres Mitarbeiters zum 1. Juli 2015 auflösen.

Inhaltsübersicht