Senken Sie die Einkommensteuer durch Schenkungen

Sie haben in Ihrem Unternehmen oder privat ein beträchtliches Vermögen aufgebaut und möchten einen Teil davon gerne einem guten Zweck spenden. Wenn Sie dies in Form einer regelmäßigen Spende tun, erzielen Sie steuerlich einen größeren Vorteil.

Voraussetzungen für eine regelmäßige Spende

Regelmäßige Spenden stellen einen personenbezogenen Steuerabzug bei der Einkommensteuer dar. Ein großer Vorteil einer regelmäßigen Spende besteht darin, dass der gesamte Spendenbetrag steuerlich absetzbar ist. Es gibt weder einen Schwellenwert noch einen Höchstbetrag.

Eine regelmäßige Spende muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Jedes Jahr wird derselbe Betrag gespendet;
  2. Der Betrag wird (mindestens) fünf Jahre in Folge gezahlt;
  3. Die Schenkung endet vorzeitig nur nach dem Tod des Schenkers;
  4. Die Spende geht an eine Einrichtung oder einen Verein (Dies kann eine gemeinnützige Organisation sein, aber unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch beispielsweise dem Hockeyverein deiner Kinder eine Spende zukommen lassen; so kannst du das Finanzamt dazu bringen, sich beispielsweise an der Renovierung der Hockeykantine zu beteiligen.);
  5. Die regelmäßige Spende ist in einer notariell beurkundeten Vereinbarung oder in einer privatschriftlichen Vereinbarung mit der Einrichtung festgelegt.
  6. Für die regelmäßige Spende gibt es keine Gegenleistung.

Anrechnung bei der Einkommensteuer

Die Spende wird zunächst vom Einkommen aus Arbeit und Wohnung (Box 1), anschließend vom Einkommen aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) und schließlich vom Einkommen aus einer wesentlichen Beteiligung (Box 2) abgezogen.

Beispiel 1 – gewöhnliche Spende

Simone hat in ihrer GmbH ein beträchtliches Vermögen aufgebaut und findet, dass es an der Zeit ist, dieses mit anderen zu teilen. Da ihr die Natur schon immer am Herzen lag, beschließt sie, in den kommenden Jahren jährlich einen Betrag von 40.000 € an den World Wildlife Fund zu spenden.

Um netto 40.000 € spenden zu können, muss ein Betrag von 54.719 € als Dividende aus der Gesellschaft entnommen werden. Im Jahr 2020 belaufen sich ihre Einnahmen auf:

  • Kasten 1: 20.000 €;
  • Kasten 2: 54.719 €, denn Simone muss den Betrag der Schenkung schließlich aus der GmbH entnehmen und hat darauf eine Steuer wegen wesentlichen Beteiligungsanteils zu entrichten;
  • Box 3: Das Vermögen in Box 3 bleibt unterhalb des steuerfreien Freibetrags.

Bei der Spende handelt es sich um eine einmalige Spende, da sie nicht als regelmäßige Spende ausgestaltet ist. Das bedeutet, dass eine Schwelle von 1% des Gesamteinkommens und eine Obergrenze von 10% des Gesamteinkommens gilt. Das Gesamteinkommen beträgt 74.719 €, der maximale Spendenabzug liegt in diesem Fall bei 7.472 €. Das bedeutet also, dass 32.528 € nicht abzugsfähig sind.

Der Abzug wird zunächst vom Einkommen in Box 1 abgezogen. Nach dem Abzug beträgt das Einkommen in Box 1 noch 12.528 €. Darauf ist Einkommensteuer zu entrichten. In Box 2 sind 26,91 TP3T Beteiligungssteuer auf 54.719 € zu entrichten.

Beispiel 2 – regelmäßige Spende

Die Situation entspricht dem ersten Beispiel, nur dass die Schenkung nun in Form einer regelmäßigen Zuwendung in Höhe von 40.000 € pro Jahr erfolgt. Dies hat steuerlich folgende Auswirkungen.

Da es sich um eine regelmäßige Spende handelt, gilt für den Abzug weder eine Mindestgrenze noch eine Obergrenze. Die gesamte Spende in Höhe von 40.000 € ist abzugsfähig. Nach dem Abzug beträgt das Einkommen in Box 1 null und das Einkommen in Box 2 noch 34.719 €. Auf diese 34.719 € ist noch eine Steuer wegen wesentlicher Beteiligung zu entrichten.

Keine Schenkungssteuer

Für Schenkungen an gemeinnützige Einrichtungen (ANBI) und an Einrichtungen von sozialem Interesse (SBBI) gilt eine Befreiung von der Schenkungssteuer. Eine Schenkung an eine ANBI oder eine SBBI unterliegt daher nicht der Schenkungssteuer.

Denken Sie darüber nach, für einen guten Zweck zu spenden? Dann sollten Sie eine regelmäßige Spende in Betracht ziehen, denn so können Sie den Steuerabzug bei der Einkommensteuer optimal nutzen! Der Nachteil ist allerdings, dass Sie sich im Voraus verpflichten müssen, fünf Jahre lang zu spenden.

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