
Die Arbeitnehmer sind obligatorisch versichert für die WIA (Arbeit und Einkommen nach dem Arbeitsfähigkeitsgesetz). Die WIA-Prämie wird vollständig vom Arbeitgeber getragen und besteht aus einer festen Grundprämie und einer je nach Risiko gestaffelten Prämie. Die aktuellen Prämien sind zu finden unter hier.
WGA und IVA
Die WIA besteht aus zwei Systemen:
- die WGA (Gesetz über teilweise behinderte Arbeitnehmer), für Arbeitnehmer, die zwischen 35% und 80% arbeitsunfähig oder nicht dauerhaft voll behindert sind;
- die IVA (Einkommensvorsorge für Vollinvalide).
Träger auf eigenes Risiko
Ein Eigenrisikoträger ist ein Arbeitgeber, der alle Risiken im Rahmen des WGA selbst übernimmt (eine Eigenrisikotragung für die IVA ist nicht möglich). Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber:
- trägt alle Kosten der WGA-Leistungen während der ersten 10 Jahre der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder ehemaligen Arbeitnehmers;
- ist 12 Jahre lang für die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers oder ehemaligen Arbeitnehmers verantwortlich.
Natürlich zahlt der Selbstversicherer keine WGA-Prämie an die UWV. Ein Träger des eigenen Risikos kann das WGA-Risiko auf einen privaten Versicherer übertragen.
Ein Arbeitgeber kann zweimal im Jahr Selbstversicherer werden: am 1. Januar und am 1. Juli. Der Antrag muss spätestens 13 Wochen vor dem beabsichtigten Beginn gestellt werden, d. h. spätestens am 31. März oder 1. Oktober. Dem Antrag muss eine Garantieerklärung beigefügt werden.
Änderung ab 1. Januar 2017
Ab dem 1. Januar 2017 wird ein Träger auf eigenes Risiko die gesamten WGA-Kosten tragen. Derzeit ist es noch möglich, nur das WGA-Risiko von unbefristeten Arbeitsverträgen zu tragen. Das Risiko der flexiblen Beschäftigung wird dann vom UWV getragen, wofür der Arbeitgeber ebenfalls eine Prämie an das UWV schuldet. Arbeitgeber, die bereits selbstversichert sind, müssen vor dem 1. Januar 2017 eine neue Garantieerklärung beim UWV einreichen.
Die geänderten Vorschriften sind ein guter Grund, (wieder) in Erwägung zu ziehen, sich selbst zu versichern oder, im Gegenteil, diese Risiken an die UWV zurückzugeben. Dabei geht es um mehr als nur die Verrechnung der bei der UWV zu zahlenden Prämien mit dem Angebot des Privatversicherers. Ihr Berater bei VWGNijhof wird Ihnen gerne die Vor- und Nachteile auflisten.
