KOR-Schwellenwert nicht indexiert

Alles wird teurer, daher werden viele Unternehmer höhere Umsätze erzielen. Die Schwelle für die Regelung für Kleinunternehmer (KOR) wird jedoch vorerst nicht angehoben.

KOR-Schwelle

Die KOR-Schwelle beträgt 20.000 €. Unternehmer, deren Umsatz pro Kalenderjahr 20.000 € nicht übersteigt, können sich dafür entscheiden, im Rahmen der Mehrwertsteuer die Regelung für Kleinunternehmer anzuwenden. Wenn sie dies tun, ist ihr Umsatz von der Mehrwertsteuer befreit, sie dürfen jedoch die Mehrwertsteuer, die auf eingekaufte Waren und Dienstleistungen erhoben wird, nicht abziehen.

Die Entscheidung, die KOR anzuwenden, muss (etwa) einen Monat vor Beginn eines Erklärungszeitraums bei der Steuerbehörde gemeldet werden. Ein Unternehmer, der die KOR ab dem dritten Quartal 2023 in Anspruch nehmen möchte, muss dies daher spätestens bis Ende Mai 2023 bei der Steuerbehörde gemeldet haben. Dies muss mit einem dafür vorgesehenen Formular. ACHTUNG: Du musst die KOR dann mindestens 3 Jahre lang anwenden.

Registrierungsschwelle

Sehr kleine Umsatzsteuerpflichtige müssen sich überhaupt nicht beim Finanzamt anmelden. Dies betrifft Umsatzsteuerpflichtige, deren Umsatz pro Kalenderjahr 1.800 € (die Registrierungsschwelle) nicht übersteigt. Für sie gilt dann automatisch die Umsatzsteuerbefreiung (KOR). Die Bedingungen dieser Regelung erläutern wir in unserem Artikel Freiwillige Registrierungsschwelle für Kleinunternehmer im Bereich der Mehrwertsteuer.

Keine Indexierung

In der Anmerkung zum Bericht Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Einführung der neuen europäischen Kleinunternehmerregelung weist Staatssekretär Van Rij vom Finanzministerium darauf hin, dass das Gesetz keine Indexierung der KOR- und Registrierungsschwelle vorsieht. Erst im Jahr 2026 wird die Regelung evaluiert. Dann wird geprüft, ob die Schwellenwerte angepasst werden müssen.

Unternehmer, die die Registrierungsschwelle überschreiten (oder zu überschreiten drohen), müssen sich beim Finanzamt als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer anmelden und können sich dann natürlich für die Anwendung der KOR entscheiden. ACHTUNG: Diese Entscheidung kann nicht nachträglich getroffen werden.

Unternehmer, die sich für die KOR entschieden haben, aber die Schwelle von 20.000 € überschreiten, müssen sich von der KOR abmelden. Auch dies muss mit einem Formular. Die KOR findet ab dem Zeitpunkt der Transaktion, mit der in einem Kalenderjahr die Umsatzschwelle von 20.000 € überschritten wird, keine Anwendung mehr. Diese Transaktion (und alle nachfolgenden Transaktionen) unterliegt dann natürlich der Umsatzsteuer, aber die Umsatzsteuer auf eingekaufte Waren und Dienstleistungen ist ab diesem Zeitpunkt abzugsfähig.

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