
Die in diesem Artikel beschriebenen Regelungen (Prämiennachlässe) werden ab 1. Januar 2018 durch Lohnkostenzuschüsse ersetzt. Siehe Merkblatt Lohnkostenvorteile.
Noch immer sitzen zu viele junge Menschen ohne Arbeit zu Hause. Das lässt die Regierung nicht auf sich sitzen. Um mehr junge Menschen in Arbeit zu bringen, wird ab dem 1. Juli 2015 der Prämienrabatt für die Beschäftigung eines leistungsberechtigten jungen Menschen ausgeweitet. Wenn Sie also einem jungen Menschen helfen, einen Job zu finden, werden Sie dafür extra belohnt.
Schema in Kürze
Wenn Sie einen anspruchsberechtigten jungen Menschen zwischen 18 und 27 Jahren einstellen, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Prämienermäßigung für junge Arbeitnehmer. Die Ermäßigung gilt vorübergehend bis zum 1. Januar 2018 und beträgt 3.500 € pro eingestelltem jungen Arbeitnehmer und Jahr für die Dauer des Arbeitsverhältnisses und für maximal zwei Jahre. Vorerst können Sie die Prämienermäßigung nur für leistungsberechtigte junge Menschen anwenden, die Sie vor dem 1. Januar 2016 eingestellt haben.
Eine der Bedingungen für die Anwendung der Prämienermäßigung für jüngere Arbeitnehmer ist, dass die Beschäftigung mindestens 32 Stunden pro Woche bei einer Vertragsdauer von mindestens sechs Monaten betragen muss.
Verbreiterung im Gange
Diese Bedingung wird gelockert. Ab dem 1. Juli 2015 wird die Anforderung von mindestens 32 Stunden pro Woche auf mindestens 24 Stunden pro Woche gesenkt. Wenn Sie also am oder nach dem 1. Juli 2015 einen jungen Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen einstellen, haben Sie früher Anspruch auf die Prämienermäßigung. Das Erfordernis eines mindestens sechsmonatigen Vertrags bleibt unverändert.
