Geschenk eines im Bau befindlichen Hauses

Bis zum 31. Dezember 2014 können Sie bis zu 100.000 € steuerfrei verschenken, unabhängig davon, an wen die Schenkung geht und wie alt der Beschenkte ist. Voraussetzung ist, dass die Schenkung für den Erwerb/Bau, die Modernisierung oder die Instandhaltung einer eigenen Wohnung oder zur Tilgung der eigenen Wohnungsschulden verwendet wird. Wichtig ist, dass die Schenkung spätestens am 31. Dezember 2014 auch tatsächlich für den vorgesehenen Zweck verwendet wurde, es sei denn, die Schenkung wird für die Instandhaltung der Wohnung verwendet. In diesem Fall darf die Instandhaltung auch noch im Jahr 2015 oder 2016 durchgeführt werden.

Vor einiger Zeit wurde bereits angekündigt, dass auch im Falle eines Neubaus der Betrag der steuerfreien Schenkung nicht (vollständig) im Jahr 2014 ausgeschöpft werden muss. In einem Beschluss vom 5. November 2014 (BLKB2014/1865M) legt der Staatssekretär für Finanzen die Bedingungen für diese Genehmigung fest:
– die im Bau befindliche Wohnung ist für den Beschenkten am 31. Dezember 2014 eine Eigenwohnung;
– das Eigentum an dem Baugrundstück (Erbpachtrecht, Baurecht oder Wohnungseigentumsrecht) wurde dem Begünstigten spätestens am 31. Dezember 2014 durch notarielle Urkunde übertragen;
– Im Jahr 2014 wurden mindestens 10% des gespendeten Betrags für das vorgenannte Recht oder für überfällige Raten im Zusammenhang mit dem im Bau befindlichen Wohnhaus aufgewendet;
– Der am 31. Dezember 2014 noch nicht ausgegebene Betrag der Spende wird im Jahr 2015 für die nächsten Bauabschnitte verwendet, die alle im Jahr 2015 fällig werden.

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