Geschenk eines im Bau befindlichen Hauses

Die vorübergehend erweiterte Schenkungsfreistellung ist eine Krisenmaßnahme, die darauf abzielt, den Wohnungsmarkt anzukurbeln. Im Rahmen dieser Regelung kann bis einschließlich 31. Dezember 2014 eine steuerfreie Schenkung im Zusammenhang mit einer Eigenwohnung in Höhe von maximal 100.000 € getätigt werden. Der geschenkte Betrag muss vor dem 1. Januar 2015 für den Kauf der Immobilie oder zur Tilgung der Hypothekenschuld verwendet worden sein.

Die Regierung hat kürzlich in Beantwortung von parlamentarischen Anfragen mitgeteilt, dass, falls im Jahr 2014 nicht der gesamte Betrag der Schenkung für Ratenzahlungen für eine im Bau befindliche Wohnung verwendet werden konnte, die vorübergehend erweiterte Steuerbefreiung ebenfalls gilt, sofern der verbleibende Betrag für die nächstfolgende(n) Bauphase(n) im Jahr 2015 verwendet wird.

Für Ausgaben zur Modernisierung oder Instandhaltung einer eigenen Wohnung galt bereits eine großzügigere Verwendungsfrist. In diesen Fällen darf eine im Jahr 2014 getätigte Schenkung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 verwendet werden, ohne dass dies nachteilige Auswirkungen auf die erweiterte Freistellung hat. Der Hintergrund hierfür ist, dass ein Umbau oft länger dauert, sodass der Zeitpunkt der Verwendung der Schenkung schwieriger zu planen ist als beim Kauf einer Immobilie oder der Tilgung der Hypothek. Die Immobilie muss jedoch bereits im Jahr 2014 im Eigentum des Schenkungsempfängers stehen.

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