
Geänderte Einkommensteuersätze in den Steuerklassen 1 und 2. Ein neues System zur Ermittlung Ihrer Einkünfte aus Spar- und Anlageerträgen (Steuerklasse 3). Niedrigere Körperschaftsteuersätze, die nun doch nicht in Kraft treten. Ein Rentenabkommen und Rentenfonds, die Kürzungen vornehmen müssen. Zinszahlungen auf Ihr Sparkonto. Genug steuerliche und wirtschaftliche Entwicklungen, um Ihre Finanzplanung noch einmal zu überprüfen (oder überprüfen zu lassen).
Deutlich geringere Rente
In den letzten Jahren wurde dem Deckungsgrad der Rentenfonds viel Aufmerksamkeit geschenkt. Und kürzlich waren die Zeitungen voll mit Berichten über das nach langen Verhandlungen geschlossene Rentenabkommen.
Aber auch abgesehen von diesen wichtigen Aspekten werden die Leistungen derjenigen, die sich in der Ansparphase ihrer Rente befinden, relativ geringer ausfallen als die der derzeitigen Rentner. Schließlich wird die Rente schon lange nicht mehr auf der Grundlage des zuletzt bezogenen Gehalts angespart. Im besten Fall bildet noch der Durchschnittslohn die Grundlage für den Rentenaufbau. Viel häufiger zahlt der Arbeitgeber jedoch einen Beitrag ein, mit dem zum Renteneintritt ein Rentenanspruch erworben werden muss (beitragsorientiertes System).
Wenn Sie nach Ihrer Pensionierung aufgrund geringerer Rentenbezüge mit einem geringeren Einkommen rechnen müssen, müssen Sie Ihr Vermögen aufbrauchen. Dies sollten Sie bereits jetzt bei Ihrer Finanzplanung berücksichtigen. Sie müssen einen Teil Ihres Nettoeinkommens beiseite legen, um Vermögen aufzubauen, auf das Sie später zurückgreifen können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Altersvorsorge ist das Einkommen Ihrer Hinterbliebenen. Da Hinterbliebenenrenten heutzutage fast immer auf Risikobasis versichert sind, steht Ihren Hinterbliebenen nach Ihrem Tod bei weitem nicht immer ein (ausreichendes) Einkommen zur Verfügung.
ZZP-ers
Selbstständige ohne Angestellte sind als Selbstständige selbst für den Aufbau ihrer Altersvorsorge verantwortlich. Rentenansprüche werden nämlich nur von Arbeitnehmern erworben. Über die Möglichkeit für Selbstständige, Rentenansprüche zu erwerben, wird in der Politik nach wie vor diskutiert. Klar ist, dass die Finanzplanung für Selbstständige, wenn möglich, noch wichtiger ist als für Arbeitnehmer.
Zinsen auf Ihr Sparguthaben erhalten
Es scheint, als kämen wir um negative Zinsen auf unseren Sparkonten nicht herum. Aber auch derzeit sind die Sparzinsen bereits so niedrig, dass man bei der Finanzplanung nicht mit irgendeiner Rendite rechnen kann. Glücklicherweise gibt es andere Möglichkeiten, sein Erspartes anzulegen, doch damit sind meist auch höhere Risiken verbunden.
Für Sparer wird die Einkommensteuer in Box 3 (Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen) gesenkt. Auf andere Vermögenswerte als Sparguthaben ist jedoch mehr Einkommensteuer zu entrichten. Diese Änderung soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Wir erklären dies in unserem Artikel Ersparnisse bis zu 440.000 € sind steuerfrei.
Wenn Ihr Sparguthaben in einer Spar-GmbH angelegt ist, kann diese – so wie es derzeit aussieht – auf jeden Fall bis Ende 2021 weiterbestehen.
Planung
Natürlich bleibt die Zukunft ungewiss, aber das war schon immer so. Wie Sie Ihre Finanzen am besten planen, hängt von Ihren persönlichen Umständen und Wünschen ab.
Wichtig ist, dass Sie die Entwicklung im Auge behalten. Das erreichen Sie, indem Sie einen Finanzplan erstellen und diesen regelmäßig kritisch an Ihrer aktuellen Situation und Ihren Wünschen ausrichten, wobei Sie die veränderten steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
