Raten und Prozentsätze 2026

Gestern hat der Senat die Steuerpläne für 2026 verabschiedet. Das bedeutet, dass die Sätze und Prozentsätze für 2026 bekannt sind. Sie finden sie in der Anhang zum Lohnsteuer-Newsletter 2026.

Wie wir inzwischen gewohnt sind, werden viele Beträge leicht an die Inflation angepasst. Diese Inflationsanpassung wird manchmal teilweise im Jahr 2026 vorgenommen, um die Maßnahmen haushaltsmäßig abzudecken. Einige der Anpassungen werden im Folgenden erläutert.

Gehaltserhöhung für den DMS

Mit Wirkung vom 1. Januar 2026 wird das Mindestgehalt, das ein DMS von seiner/ihren eigenen GmbH(s) erhalten muss, von 56.000 € auf 58.000 € erhöht.

(Lieferung) Autos

Der Senat hat eine kleine Anpassung der Steuerpläne ausgehandelt: Wer vor dem 1. Januar 2026 einen Youngtimer fährt und im Jahr 2026 das 16. Lebensjahr vollendet, kann die Youngtimer-Regelung (Hinzurechnung von 35% des wirtschaftlichen Werts des Fahrzeugs) auch im Jahr 2026 anwenden.

Die Höhe der Endsteuer für ständig und abwechselnd genutzte Lieferwagen wird seit 2025 jährlich angepasst. Diese Regelung ist in der Praxis auch als “300-Euro-Regel” bekannt, aber im Jahr 2025 wurde der Endsteuerbetrag auf 438 Euro erhöht. Für 2026 wird er 451 € betragen.

Die Pseudo-Endbesteuerung von emissionsfreien Personenkraftwagen, die den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden (12% des Katalogwerts), wurde ebenfalls angenommen, aber diese Regelung wird erst am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Siehe unseren Artikel Zusätzliche Belastung für Nicht-Elektrische Autos.

WKR

Der Spielraum im Rahmen des WKR wird sich nicht ändern. Er beläuft sich auf 1,18% der Lohnsumme, vorbehaltlich einer Marge von 2% über die ersten 400.000 € der Lohnsumme.

Die Bewertung einer nur gelegentlichen Geschäftsmahlzeit (Frühstück, Mittagessen, Abendessen), die dem Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, beträgt im Jahr 2026: 4,05 € (2025: 3,95 €).

Für einen Heimarbeitstag können im Jahr 2026 2,45 € (2025: 2,35 €) steuerfrei erstattet werden.

Der Freibetrag für geschäftliche Kilometer bleibt unverändert: 0,23 € pro Kilometer.

Ehrenamtliche Mitarbeiter

Zuvor hatten wir berichtet, dass die Beträge für das Freiwilligenprogramm nicht angepasst werden. Das ist richtig, wobei die Indexierung, die seit mehreren Jahren für diese Regelung gilt, auch für 2026 zu einer geringen Erhöhung führt.

  • Pauschalbetrag pro Jahr: 2.200 € (2025: 2.100 €);
  • Standardbetrag pro Monat: 220 € (2025: 210 €).
  • Regelbetrag pro Stunde (> 21 Jahre): 5,75 € (2025: 5,60 €)
  • Regelbetrag pro Stunde (< 21 Jahre): 3,40 € (2025: 3,30 €)

Es ist jedoch auch wichtig, dass die Organisationen prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Anwendung des Freiwilligenprogramms erfüllen. Siehe unser Factsheet.

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