Leihpersonal: Risiken für den Entleiher

Risiko durch Leihpersonal bei VWGNijhof

Wenn Sie Personal von einer Zeitarbeitsfirma einstellen, müssen Sie alle Formalitäten ordnungsgemäß erledigen. So vermeiden Sie Bußgelder oder Haftungsansprüche.

Personalüberlassung

Von einer Personalüberlassung spricht man, wenn Mitarbeiter, die bei einem anderen Unternehmer angestellt sind, in Ihrem Unternehmen unter Ihrer Leitung oder Aufsicht Tätigkeiten ausüben. Bei dem anderen Unternehmer kann es sich um eine Zeitarbeitsfirma handeln, aber beispielsweise auch um einen anderen Unternehmer, der Ihnen seine Mitarbeiter (vorübergehend) überlässt.

Risiken bei der Anwerbung von Personal

Wenn Sie Personal von einer Zeitarbeitsfirma einstellen, können unter anderem folgende Risiken auftreten:

  • Der Verleiher wendet die Umsatzsteuer-Verlagerungsregelung zu Unrecht nicht an. In diesem Fall laufen Sie Gefahr, dass Sie die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht abziehen können.
  • Der Entleiher zahlt seine Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitnehmerversicherung und Arbeitgeberabgabe gemäß dem Krankenversicherungsgesetz) nicht. In diesem Fall laufen Sie Gefahr, für die nicht gezahlten Lohnabgaben haftbar gemacht zu werden. Sie können dies verhindern, indem Sie beispielsweise bestimmte Daten erfassen und einen Teil der Rechnung auf das G-Konto des Entleihers überweisen.
  • Der Verleiher ist nicht als solcher bei der Handelskammer registriert. In diesem Fall laufen Sie Gefahr, eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 € bis 48.000 € zu erhalten. Überprüfen Sie dies daher immer mit dem kostenlosen Waadi-Check oder ob sich ein Verleiher tatsächlich registriert hat.
  • Der Entleiher zahlt seinen Arbeitnehmern nicht den vollen Lohn aus. In diesem Fall laufen Sie Gefahr, dass diese Arbeitnehmer Sie für diesen nicht gezahlten Lohn haftbar machen. Diese Haftung basiert auf dem Gesetz zur Bekämpfung von Scheinkonstruktionen (WAS). Prüfen Sie daher stets, ob Sie mit zuverlässigen Unternehmen zusammenarbeiten.

Es gibt noch weitere Risiken, denen Sie ausgesetzt sein können. So können Ihnen beispielsweise hohe Geldstrafen auferlegt werden, wenn Ihr Verleiher seinen Mitarbeitern weniger als den Mindestlohn zahlt oder keinen Urlaubsgeldzuschlag gewährt oder wenn ein bei Ihnen beschäftigter Ausländer keine Arbeitserlaubnis besitzt. Wenn Sie Personal anmieten und sich nicht sicher sind, ob Ihre Risiken ausreichend abgesichert sind, wenden Sie sich bitte an unsere Berater.

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