Obligatorische Reservierung durch den Eigentümer

Untersuchungen haben ergeben, dass ein Großteil der Wohnungseigentümergemeinschaften (VvE) keine ausreichenden Rücklagen für die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen und die geplanten Modernisierungen des von der Gemeinschaft verwalteten Gebäudes bildet. 35% der im Handelsregister eingetragenen Wohnungseigentümergemeinschaften verfügt über keinen mehrjährigen Instandhaltungsplan, der als Grundlage für die Aufstockung des Rücklagenfonds dienen könnte.

Aus diesem Grund schlagen die Minister Blok und Van der Steur vor, den Wohnungseigentümergemeinschaften die Verpflichtung aufzuerlegen, jährlich mindestens 0,5% des Wiederaufbauwerts des Gebäudes in den Rücklagenfonds einzustellen.
Darüber hinaus ist der Verein befugt, einen Darlehensvertrag zur Finanzierung folgender Zwecke abzuschließen:
– Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes;
– unvorhergesehene Instandhaltungskosten;
– über die üblichen jährlichen Kosten hinausgehende Kosten, falls die Höhe des Rücklagenfonds nicht ausreicht (obwohl in den beiden vorangegangenen Jahren Rücklagen gebildet wurden).

Der Gesetzentwurf wurde im Rahmen einer Online-Konsultation veröffentlicht. Bis zum 30. September 2015 können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Das Inkrafttreten ist für nach dem Sommer 2016 vorgesehen.

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