Regierung erhöht den Hypothekenzinsabzug

Das ist die Überschrift, die verschiedene Nachrichtenquellen verwenden, ergänzt durch “für die höheren Einkommensgruppen“. Was ist los?

Zusätzliche Tarifstufe

Im Steuerplan ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2025 die Steuer auf Einkünfte aus Arbeit und Wohnen (Box 1) in drei Stufen erhoben wird (derzeit sind es zwei). Ab 2025 sieht die Steuerstruktur für Box 1 wie folgt aus:

Einkommen
VonBisBewerten Sie
€ 0€ 38.44135,82%
€ 38.441€ 76.81737,48%
€ 76.817-49,50%

Seit einigen Jahren werden Abzugsposten in Box 1, darunter die Hypothekenzinsen, nicht mehr zum höchsten Steuersatz (49,5%), sondern zum niedrigsten Steuersatz angerechnet. Da nun eine zusätzliche Steuerklasse eingeführt wird, wurde festgelegt, dass die Abzüge auch zum Steuersatz der zweiten Steuerklasse gewährt werden. Das bedeutet, dass der Abzug ab 2025 für Einkommen in Box 1 über 38.441 € zu 37,48%, wo das im Jahr 2024 noch gegen 36,97% war. Daher eine Anhebung des Abzugssatzes um 0,51%-Punkt.

Auch für andere Abzugsposten

Dies gilt übrigens nicht nur für den Abzug der Hypothekenzinsen, sondern auch für die anderen sogenannten basismindernden Posten:

  • Selbstständigenfreibetrag und Betriebsaufgabefreibetrag;
  • Gewinnfreibetrag für KMU;
  • Befreiung von der TBS;
  • personenbezogene Abzüge (Unterhaltsverpflichtungen, bestimmte Pflegekosten, Wochenendausgaben für Menschen mit Behinderung und Spenden).
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