Ausländische Arbeitnehmer mit spezifischen Fachkenntnissen sind für die niederländische Wirtschaft von Bedeutung. Allerdings besteht in der Gesellschaft auch ein breiter Konsens darüber, dass die Zuwanderung in die Niederlande reduziert werden soll. Aus diesem Grund untersucht der scheidende Staatssekretär van Hijum in einem Parlamentsschreiben die Möglichkeiten, die Regelungen für hochqualifizierte Migranten zu verschärfen. Ziel ist es, nur jene hochqualifizierten Migranten in die Niederlande zuzulassen, die tatsächlich einen Beitrag zu unserer Wissenswirtschaft leisten
Regelung für hochqualifizierte Migranten
Auf der Grundlage der Regelung für hochqualifizierte Fachkräfte können Arbeitgeber Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz einstellen. Voraussetzungen hierfür sind:
- Der Arbeitnehmer ist ein vom IND anerkannter Referenzgeber;
- Der Fachkräftezuwanderer erhält ein Gehalt, das über dem Gehaltsstandard liegt und marktüblich ist;
- Zwischen dem Arbeitgeber und dem hochqualifizierten Migranten muss ein Weisungsverhältnis (Arbeitsverhältnis) bestehen.
Am 1. Januar 2025 gab es in den Niederlanden etwa 107.160 hochqualifizierte Migranten, die vor allem im Informations- und Kommunikationssektor sowie im Bereich der Unternehmensdienstleistungen tätig sind.
Zu den Alternativen zur Regelung für hochqualifizierte Migranten zählen unter anderem die Europäische Blaue Karte, die reguläre Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer sowie die kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (gvva). Diese Alternativen sind mit strengeren Anforderungen und komplizierteren Verfahren verbunden.
Anerkannter Referent
Die Regierung erwägt, die Anforderungen an anerkannte Referenzpersonen in drei Punkten zu verschärfen:
- Den Kündigungsgrund „Inaktivität“ wieder einführen und verschärfen (Dies wird nun gesetzlich geregelt, und die zulässige Dauer der Inaktivität wird von 3 auf 2 Jahre verkürzt.);
- strengere Überprüfung der Zuverlässigkeit der Referenzperson (Auch Verstöße gegen das Waai, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und das Gesetz über Wirtschaftsdelikte werden bei der Zuverlässigkeitsprüfung berücksichtigt, und der Rückwirkungszeitraum für Bußgelder wegen Steuerdelikten und Verwaltungsstrafen wird um ein Jahr auf fünf Jahre verlängert.);
- die Prüfung der Kontinuität und Solvenz präzisieren und verschärfen (Dies betrifft die Prüfung, ob das Gehalt des hochqualifizierten Migranten zum Bruttogewinn des Unternehmens passt, die Verpflichtung, dem IND einen Maßnahmenplan vorzulegen, wenn die Solvabilität unter 20%/negative Betriebsergebnisse/negatives Betriebskapital sowie die Verpflichtung, dass die Jahresabschlüsse von einem unabhängigen Dritten erstellt oder geprüft wurden).
Lohnkriterium
Das Einkommenskriterium besagt, dass der hochqualifizierte Migrant mindestens das folgende Bruttomonatsgehalt (ohne Urlaubsgeld) beziehen muss (die Beträge gelten für das Jahr 2025):
| Kategorie | BrAuto-Lohn |
| Frischgebackene Absolventen | € 2.989,00 |
| Hochqualifizierte Zuwanderer bis zum Alter von 30 Jahren | € 4.171,00 |
| Hochqualifizierte Zuwanderer über 30 Jahre | € 5.688,00 |
Die Regierung beabsichtigt, das Lohnkriterium anzuheben, indem sie es an das Lohnkriterium für die Blaue Karte angleicht: 6.245,00 €. Darüber hinaus ist geplant, die Möglichkeit einer verlängerten Anwendung des gesenkten Lohnkriteriums einzuschränken: Bei dem ersten Antrag nach Vollendung des 30. Lebensjahres des hochqualifizierten Migranten muss dann das Lohnkriterium für hochqualifizierte Migranten über 30 Jahre angewendet werden.
Abschließend soll der für die Regelung für hochqualifizierte Migranten relevante Begriff des Arbeitsentgelts präzisiert werden. Gehört dazu beispielsweise ein individuelles Wahlbudget, welche unbezahlten Freistellungen zulässig sind und wie die Auszahlung erfolgen soll (wobei es bei Letzterem insbesondere darum geht, Auszahlungen ins Ausland so weit wie möglich zu begrenzen).
