Regelmäßiges Geschenk auf 2 Leben

20150929_periodieke_gift_ANBI_VWGNijhof

Schenkungen an wohltätige Einrichtungen (ANBI) sind vom Einkommen absetzbar, soweit die Summe dieser Spenden eine einkommensabhängige Grenze übersteigt. Und dieser Abzug unterliegt einer einkommensabhängigen Obergrenze, oberhalb derer die Spenden nicht abgezogen werden können.

Für den Abzug von regelmäßige Zuwendungen Es gibt keinen Schwellenwert und keine Höchstgrenze. Außerdem sind regelmäßige Spenden im Gegensatz zu “normalen” Spenden auch dann abzugsfähig, wenn sie an einen nicht körperschaftsteuerpflichtigen (Sport-)Verein mit voller Rechtsfähigkeit und mindestens 25 Mitgliedern gehen. Dies macht regelmäßige Spenden zu einer interessanten Möglichkeit, gute und/oder soziale Zwecke auf steuerfreundliche Weise zu unterstützen. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Gerichts von Zeeland-West-Brabant hat daher für Aufregung gesorgt.

Zunächst ein wenig Geschichte. Regelmäßige Schenkungen sind feste und sogar regelmäßige Zahlungen, die spätestens mit dem Tod des Schenkers enden. Sie müssen in einer notariellen Schenkungsurkunde oder in einer privaten Urkunde festgehalten werden (die Steuerbehörden haben zu diesem Zweck ein Formular zur Verfügung gestellt) und haben eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Unter dem IB-Gesetz von 1964 galt eine ähnliche Regelung, allerdings wurde hier der Begriff "Rente" anstelle von regelmäßigen Zahlungen verwendet. Bei der Einführung des aktuellen IB 2001 Act hieß es, dass der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung zwar überarbeitet worden sei, man jedoch beabsichtige, mit den geltenden Vorschriften und der Rechtsprechung in Einklang zu bleiben. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs muss ein erhebliches Sterberisiko bestehen, damit eine Rente gewährt werden kann. Dies erfordert eine Sterbewahrscheinlichkeit von 1% oder mehr.

Das Gericht von Zeeland-West Brabant verweigerte den Abzug als periodische Schenkung für einen Schenkungsvertrag, der von zwei Leben abhing. Der Prüfer berechnete eine Sterblichkeitswahrscheinlichkeit von 0,34%. Bei einer solchen Sterbewahrscheinlichkeit ist die Voraussetzung der Unsicherheit nicht erfüllt. Bei einer Schenkung einer regelmäßigen Zahlung auf ein Leben mit fünf jährlichen Raten wird das Unsicherheitserfordernis durch eine gesetzliche Fiktion erfüllt. Nach Ansicht des Prüfers gilt diese Fiktion nicht, wenn die Leistung auf zwei Leben bedingt ist. In diesem Fall müsse die gemeinsame Sterbewahrscheinlichkeit berechnet werden. Unter Bezugnahme auf die oben erwähnte Gesetzgebungsgeschichte legte das Gericht den Begriff der regelmäßigen Zahlung als Rente im Sinne des IB 1964 Act aus. Der Begriff "periodische Zahlung" war als gewöhnliche Schenkung abzugsfähig, so dass die geltende Abzugsgrenze berücksichtigt wurde.

Es ist noch nicht klar, ob gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung eingelegt wird.

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