Rabatte auf branchenspezifische Produkte

Arbeitnehmer können von der Lohnsteuer befreite Rabatte auf Produkte des Unternehmens ihres Arbeitgebers erhalten.

Rabatt

Der angestrebte Steuerfreibetrag darf nicht überschritten werden:

  • 20% des Marktwerts der branchenspezifischen Produkte;
  • und höchstens 500 € pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr.

Der Höchstbetrag von 500 € kann nicht auf ein späteres Kalenderjahr übertragen werden.

Branchenspezifische Produkte

Branchenspezifische Produkte sind Produkte des Unternehmens des Arbeitgebers oder eines mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmens. Sowohl Sachleistungen als auch Zuschüsse können unter die gezielte Freistellung fallen.

Die gezielte Freistellung gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die branchenspezifischen Produkte von einer anderen Person als dem Arbeitgeber (oder einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen) erwirbt, es sei denn, der Kauf erfolgt im Namen und auf Risiko und Kosten des Arbeitgebers.

Die gezielte Freistellung kann auch angewandt werden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Rabatt auf Produkte gewährt, die der Arbeitgeber verkauft, aber nicht selbst herstellt.

In einer kürzlich veröffentlichten Position der Wissensgruppe Das Finanzamt weist darauf hin, dass die angestrebte Befreiung nicht gilt, wenn ein Arbeitnehmer ein vom Arbeitgeber hergestelltes Produkt in einem Ladengeschäft oder einem Webshop kauft. In diesen Geschäften werden ausschließlich vom Arbeitgeber hergestellte Produkte verkauft, aber der Arbeitgeber hat keine direkte (Kapital-)Beteiligung an den Geschäften. Die Geschäfte kaufen die Produkte vom Arbeitgeber auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.

Inhaltsübersicht